Zündelei in Remscheid Feuer am Sana – Angeklagter droht „ständige Unterbringung“

Remscheid/Wuppertal · Die großen Bedenken des psychiatrischen Gutachters Prof. Pedro Faustmann über ein zukünftig sozialverträglicheres Verhalten einer 51-jährigen Wuppertalerin zogen sich durch den ganzen Prozess.

 Das Urteil soll im Dezember verkündet werden.

Das Urteil soll im Dezember verkündet werden.

Foto: dpa/Oliver Berg

In Remscheid und Umgebung war sie fünfmal bei Brandstiftungen ertappt worden. Fehlalarmierungen und kleinere Diebstähle kamen dazu.

Als psychoaffektiv Erkrankte mit wenig Zurückhaltung gegenüber Feuerzeugen sei sie trotz der vergleichsweise geringen Schäden, die bei ihren Zündeleien entstanden waren, als unbelehrbar und kaum kontrollierbar einzuschätzen. Das habe auch der Brand am Sana-Klinikum gezeigt. Dort war sie mit ihrem Rollator aufgegriffen worden. Eine Polizistin schilderte: Die Angeklagte habe zwar zugegeben, in der Nähe gewesen zu sein, aber routiniert hinzugefügt, dass sie weiter keine Aussage machen wolle.

Nach einer Untersuchung ihrer Hände sei ihre Beteiligung als sicher anzusehen, außerdem habe man bei der Nikotinsüchtigen Zigaretten und ein Feuerzeug gefunden. Ihre Antworten seien „wirr, schroff und wütend“ gewesen. Dazu habe sie ein Arzt wiedererkannt, in dessen Abteilung sie in der Nacht zuvor nach einem Diabetes-Schock behandelt worden sei. Zur gleichen Zeit hätten dort Mullbinden gebrannt – ein Zufall?

Von einer anderen Vernehmung im Tannenhof berichtete ein Polizist. Dort habe sie einer Mitpatientin eine Geldbörse mit 90 Euro und Zigaretten gestohlen. Dies habe ihr zwar leidgetan, auf die leere Geldbörse habe sie auch hingewiesen, Geld und Zigaretten dagegen seien weg gewesen. Sein Eindruck: Es habe ihr „offensichtlich Spaß gemacht“. Ihre telefonischen „Brandmeldungen“ schätzte er ähnlich ein.

Nach ihrer Unterbringung in der besser kontrollierten Klinik Bedburg-Hau seien keine Zündeleien mehr bekannt geworden. Wegen anderer Vorfälle dort wurde die Öffentlichkeit zur Gutachtenverlesung ausgeschlossen. Das Gericht muss jetzt zwischen der geforderten Haftstrafe von 18 Monaten, einer geringen Geldstrafe und der „ständigen Unterbringung“ entscheiden. Die scheint nach Meinung anderer Prozessbeteiligter am wahrscheinlichsten – sie bleibe sonst für sich und ihre Umgebung eine Gefahr.

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