In Remscheid aufgefallen Fälschung bringt Syrer vor Gericht

Remscheid/Wuppertal · Dumm gelaufen: Im Oktober 2018 fiel bei einer Polizeikontrolle an der Schüttendelle ein 32-jähriger Syrer auf, der den Polizisten einen griechischen Führerschein vorlegte, der sich merkwürdig anfühlte.

Der Prozess in Wuppertal wird fortgesetzt.

Der Prozess in Wuppertal wird fortgesetzt.

Foto: dpa/Volker Hartmann

Ein syrischer Führerschein, den er auch dabei hatte, galt nicht als Fahrerlaubnis, sechs Monate nach Einreise im Jahr 2015 waren lange vorbei.

Eine Umschreibung war im Juni 2018 beim Straßenverkehrsamt in Remscheid beantragt worden – bei Nicht-EU-Führerscheinen ist eine erfolgreiche Ausbildung und Prüfung hier obligatorisch. Der griechische EU-Führerschein wurde beim Antrag auf die Umschreibung nicht angegeben, damit hätte er auch hier fahren können. Die Anträge seien nicht von ihm ausgefüllt worden, allein die Unterschrift stamme von ihm. Der Syrer, der weder lesen noch schreiben kann, will beide Führerscheine bei der Führerscheinstelle vorgelegt haben. Das verneinte die Verwaltung.

So oder so – die Staatsanwaltschaft beantragte Geldstrafen: Fahren ohne Fahrerlaubnis und Urkundenfälschung beim griechischen „Führerschein“. Das Amtsgericht sprach ihn aber im März 2020 frei, da eine verwirrende Lebens- und Fluchtgeschichte, wie sie der Analphabet berichtete, dem Gericht durchaus glaubhaft erschien. Flucht über die Türkei und mit dem Schlauchboot nach Griechenland, in Athen bei einem Onkel untergekommen. Einen Führerschein beantragt und bekommen, dann ein plötzlicher Entschluss, nach Syrien zurückzukehren, weil es für ihn in Griechenland keine Arbeit gab. Ein neuerlicher Führerscheinantrag in Syrien, nur eine Formalie – dort darf man auch ohne herumfahren. Dann drohender Militärdienst, wieder Verkauf der Habseligkeiten und des Autos, erneute Flucht über die Türkei diesmal mit Frau und Kleinkind und wieder nach Griechenland geschleust worden. Von dort zu Fuß über die Balkanroute und über Passau bis nach Remscheid.

Zu bunt und zu unlogisch sei ihm die Geschichte, befand der misstrauische Richter am Landgericht nach der Berufung durch die Staatsanwaltschaft. Eine doppelte Flucht, der doppelte Führerschein vor allem seien unglaubwürdig. Nachweisbar sei kaum etwas, Schleuser stellen keine Quittungen aus und auch nicht griechische Fahrschulen. Möglich, dass man dem Gutgläubigen dort einen gefälschten Führerschein untergeschoben habe. Denn gefälscht sei er auf jeden Fall, wie ein Spezialist der Polizei an vielen Details erklärte: Das Material sei kein mehrschichtiges Polycarbonat, Luftblasen über dem Passfoto, verwaschene Schriften und knallige Farben zeigten eher eine misslungene, laminierte Fotokopie. Nicht klar wurde, ob die eventuelle Gültigkeit der Fahrerlaubnis über die EU-weite Führerschein-Datenbank überprüft wurde.

Der Tatbestand sei jedenfalls klar, der Fairness halber solle noch die Ehefrau des Angeklagten über die widersprüchlichen Fluchten aussagen – das könne die Höhe einer möglichen Strafe beeinflussen.

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