Gericht in Wuppertal Drei Jahre Haft für Messerstecher

Remscheid/Wuppertal · Drei Jahre Freiheitsentzug wegen Körperverletzung in minderschwerem Fall.

 Der Verteidiger des Angeklagten hatte zuvor einen Freispruch gefordert.

Der Verteidiger des Angeklagten hatte zuvor einen Freispruch gefordert.

Foto: dpa/Britta Pedersen

So lautete das Urteil im Prozess wegen der Prügelei am Martinseck, die mit der Verletzung eines 22-jährigen Remscheiders durch ein Messer geendet hatte. An der Auseinandersetzung beteiligt: der Angeklagte, das Opfer und dessen Freund. Letzterer hatte als Zeuge ausgesagt und sich in Widersprüche verwickelt – zumal das einzige am Tatort sichergestellte Messer von ihm stammte.

Sogar in den dem Urteil vorausgegangenen Plädoyers der Staatsanwaltschaft und des Nebenklägeranwalts, der das Opfer vertrat, waren die Zweifel an der ursprünglichen Anklage unüberhörbar. Zwar versuchten beide alles herauszupicken, was an unklaren Abläufen gegen den Angeklagten hätte sprechen können – vom Vorwurf des versuchten Totschlags distanzierten sie sich dennoch. Auch eine gewisse Mitschuld des Opfers, das mit einer unbestrittenen Aggressivität zu einer Eskalation des Streits am Abend beigetragen hatte, wurde schmallippig zugestanden. Die Rolle des mit dem Opfer befreundeten „dritten Mannes“ – laut eigener Aussage immer mit einem Messer unterwegs und dazu auch noch Besitzer des am Tatort gefundenen Messers – wurde nur am Rande gestreift, seine Glaubwürdigkeit als Zeuge vom Gericht nicht infrage gestellt. Sein Messer? Von den DNA-Spuren sei es nicht eindeutig als Tatwaffe zuzuordnen.

Der Verteidiger des Angeklagten hatte zuvor einen Freispruch gefordert. Die Glaubwürdigkeit des „dritten Mannes“ sei durch dessen nachweisliche Falschaussagen zerstört. Der sei bei Gericht mit der Überzeugung aufgetreten, nicht die Wahrheit sagen zu müssen, sondern alles erzählen zu können. Erschwerend käme hinzu, dass seine bei der Polizei gemachte Falschaussage, selbst kein Messer gehabt zu haben, überhaupt erst zur jetzt fast siebenmonatigen Untersuchungshaft des Angeklagten geführt habe. Das habe diesen die Arbeitsstelle gekostet und die soziale Einbettung zerstört.

Dieser „dritte Mann“ wurde im Plädoyer des Verteidigers zum Dreh- und Angelpunkt einer Verschwörung gegen den Angeklagten, der das wahre Opfer sei. Im Gegensatz zur Absprache, sich unter vier Augen aussprechen zu wollen, sei er vom späteren Opfer und dessen Freund in einen Hinterhalt gelockt und dort bis zum später diagnostizierten Schädel-Hirn-Trauma zusammengeschlagen worden. Nun sitze er auch der Anklagebank und bewiesen sei von der Anklage gar nichts, nicht einmal eine Unschuldsvermutung habe es gegeben.

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