Prozesse im Bergischen Land Drei Angeklagte erscheinen nicht

Remscheid/Wuppertal · Die Vermutung liegt nahe, dass es die hohen Temperaturen waren, die dazu geführt haben, dass manche Angeklagte in dieser Woche nicht zu ihren Berufungsverfahren erschienen sind. Aber auch wenn die Anzahl der Fälle erstaunt, wird die Schuld kaum am Wetter liegen.

Die Männer legten jeweils Berufung ein, kamen aber nicht zu den Gerichtsterminen.

Die Männer legten jeweils Berufung ein, kamen aber nicht zu den Gerichtsterminen.

Foto: dpa-tmn/Frank Rumpenhorst

Die Abläufe stehen jedoch schon länger fest – und dass die Angeklagten in den drei Fällen nicht erscheinen werden, war schon vor Monaten absehbar. Dabei wäre es spannend gewesen, zu erfahren, warum das Amtsgericht Solingen wegen einiger Schwarzfahrten mit der S 7 und dem Diebstahl von Socken im Wert von 9,99 Euro die auf den ersten Blick drastische Strafe von fünf Monaten Haft ohne Bewährung ausgesprochen hatte.

Sicher nicht ohne Grund – ähnliche Urteile kamen bei unbelehrbaren Wiederholungstätern schon öfter deshalb zustande, weil vorher ausgesprochene Bewährungen leichtsinnig verspielt worden waren. Vermutlich, um einen sofortigen Haftantritt zu verzögern, hatte der Angeklagte die Berufung eingelegt und sich danach „dünne gemacht“. Da brauchte man keine Argumente mehr austauschen.

Ähnlich hat wohl auch ein 40-jähriger Remscheider taktiert, der in einer „komplizierten Beziehung“ wegen mehrfacher vorsätzlicher Körperverletzung und Beleidigung, dazu dem Verstoß gegen ein Näherungsverbot und Hausfriedensbruch vom Amtsgericht im September 2019 zu einem Jahr Haft verurteilt worden war. Er ließ durch seinen Anwalt sofort Berufung einlegen, war aber ab diesem Moment nicht mehr auffindbar.

Ladungen zum Berufungstermin, zu einer psychologischen Untersuchung durch einen Sachverständigen und Schriftsätze seines Anwalts liefen ins Leere. Die öffentliche Ladung – ein Aushang beim Gericht – war auch in diesem Fall Endstation.

Dass der Remscheider sie je gesehen hat, ist zu bezweifeln, dazu hätte er freiwillig den Fuß ins Gericht setzen müssen. Aber dem Recht ist in einem solchen Fall Genüge getan, der Prozess kann stattfinden und das Verfahren beendet werden. Sein Anwalt hielt sich an die Prozessordnung und war anwesend – und hätte er eine Prozessvollmacht vorlegen können, wer weiß, wie das Gericht geurteilt hätte. So aber wurde die Berufung wegen Nichterscheinens verworfen.

Das gleiche Urteil gab es im Fall des 32-jährigen Remscheiders, der 2019 vom Amtsgericht wegen diverser Drogendelikte zu vier Monaten Haft verurteilt worden war. Auch hier gab es einen sofortigen Widerspruch gegen das Urteil. Auch hier wurde der Angeklagte unsichtbar, sämtliche Ladungen kamen zurück, der Anwalt stand alleine da. Die Berufung wurde verworfen.

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