Tanzfabrik in Remscheid Disko-Auseinandersetzung hat ein Nachspiel

Remscheid · Das Amtsgericht hatte sie zu Bewährungsstrafen verurteilt. Nun wehren sich zwei Türsteher einer Remscheider Diskothek im Berufungsverfahren gegen das Urteil, sie seien zu Unrecht wegen gefährlicher Körperverletzung angeklagt worden.

Das Amtsgericht hatte die beiden Männer zu Bewährungsstrafen verurteilt.

Das Amtsgericht hatte die beiden Männer zu Bewährungsstrafen verurteilt.

Foto: dpa/Peter Steffen

Die Staatsanwaltschaft hatte den beiden Leverkusenern vorgeworfen, mit Teleskopschlagstöcken auf einen Besucher eingeschlagen zu haben. Der Mann habe Prellungen erlitten. Zwei weitere Zeugen, die schlichtend hätten eingreifen wollen, seien ebenfalls verletzt worden.

Was genau im Oktober 2021 vor der „Tanzfabrik“ passiert ist? Dazu waren die Meinungen der Beteiligten offenbar schon beim Amtsgericht auseinandergegangen. Einige Besucher wollen Schlagstöcke gesehen haben, andere nicht. Einige wollen die Türsteher als Angreifer erkannt haben, andere konnten sich nicht erinnern.

Belastend für die Angeklagten dürfte gewesen sein, dass sie von einem Bundespolizisten der Tat bezichtigt worden waren. Der Zeuge war zivil unterwegs und hatte ebenfalls eingegriffen in das Geschehen. Er hatte seinen Ausweis gezeigt, danach sei auch noch die Polizei hinzugerufen worden. Schlagstöcke seien bei der Durchsuchung der Diskothek nicht gefunden worden. Aus Sicht des Amtsgerichts hätten die ortskundigen Angeklagten die „Tatwaffen“ problemlos verschwinden lassen können.

Die beiden Männer wurden zu sieben und zehn Monaten Haft verurteilt, die Strafen wurden zur Bewährung ausgesetzt. Nun wird die Sache erneut aufgerollt, einer der Verteidiger hat den Freispruch gefordert. Die Angeklagten schilderten dem Berufungsrichter ihre Sicht der Dinge – und die unterscheidet sich gravierend von dem, was in der Anklageschrift steht.

Die Geschehnisse hätten eine Vorgeschichte gehabt: Das spätere Opfer hatte einem der Türsteher zuvor die Nase gebrochen. Der Besucher sei in der Disko aggressiv gewesen, man habe ihn rauswerfen müssen. Der Mann sei zurückgekommen unter dem Vorwand, sein Handy verloren zu haben. Als man ihm den Zugang zur Ü 16-Party verboten habe, sei er ausgerastet. Mit der Faust habe er einem der Sicherheitsleute ins Gesicht geschlagen.

Die Disko wollen die angeklagten Türsteher den ganzen Abend über nicht verlassen haben. Stattdessen hätten sie von dort aus Geschrei und einen Streit auf dem nahegelegenen Parkplatz eines Supermarktes gehört. Das sei nicht ungewöhnlich in solchen Party-Nächten. Des Öfteren werde auch das Sicherheitspersonal beschuldigt, daran beteiligt zu sein. Mittlerweile habe der Diskobesitzer überall Videokameras installiert – auch er war irrtümlich von Zeugen beschuldigt worden, am Streit im Oktober 2021 beteiligt gewesen zu sein.

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