Wohnungsaufsicht in Remscheid Die „schwarzen Schafe“ im Visier

Remscheid · Die Wohnungsaufsicht der Stadt moderiert bei Streit zwischen Mieter und Vermieter. Sie bearbeitet 60 Fälle im Jahr. Schimmel in der Wohnung kann viele Ursachen haben. Bußgelder werden aber nur sehr selten verhängt.

 Thomas Kugel (l.) und Jürgen Walz von der Wohnungsaufsicht.

Thomas Kugel (l.) und Jürgen Walz von der Wohnungsaufsicht.

Foto: Christian Peiseler

Jürgen Walz hat eine gute Nase für Schimmel. Der Mitarbeiter der Wohnungsaufsicht Remscheid besichtigt regelmäßig Häuser und Wohnungen, in denen die Mieter meist über Schimmelpilzbefall klagen und viele von ihnen im Clinch mit dem Eigentümer liegen: Wer trägt die Verantwortung? Walz tritt nicht als Sachverständiger auf. Aber er kann prüfen, ob sich ein Anfangsverdacht erhärtet. „In jeder Wohnung gibt es Schimmel“, sagt Walz. Die Ursachen für eine gefährliche und zu hohe Konzentration festzustellen, ist nicht einfach. Und die Aufgabe eines Gutachters. Walz Aufgabe ist es, als eine Art Moderator zwischen Mieter und Vermietern klarzumachen, dass Feuchtigkeit ins Haus dringt oder erhebliche Baumängel vorliegen, die es zu beheben gilt.

Wer sich an die Wohnungsaufsicht wendet, füllt zunächst einen Fragebogen aus. In ihm beschreibt der Mieter, welche Missstände er beklagt und was er bis dato unternommen hat, um sie zu beheben. Erst wenn der Mieter trotz mehrerer Versuche keine Reaktion vom Vermieter erfährt, schaltet sich Walz ein. „Wir sind nicht die fünfte Kolonne des Mieterschutzvereins“, sagt Walz. Sein Auftritt ist durch ein junges Gesetz gedeckt, das Wohnungsbauaufsichtsgesetz.

Schimmel, kaputte Aufzüge, Kakerlaken und überbelegte Wohnungen – in den letzten Jahren sorgten sogenannte Schrottimmobilien wie etwa in Duisburg-Marxloh für Schlagzeilen. 2014 stimmte der Landtag für ein neues Wohnungsaufsichtsgesetz. Damit haben die Behörden mehr Möglichkeiten, gegen „schwarze Schafe“ vorzugehen, die ihre Immobilien vernachlässigen. So können die Kommunen Bußgelder gegen Eigentümer verhängen.

„Die Androhung von Bußgeld ist für uns die letzte Option“, sagt Thomas Kugel, zuständig für das Sachgebiet Wohnen bei der Stadt. Immerhin ist eine Höhe von bis zu 50.000 Euro möglich. „Wir sagen, es sei doch besser, das Geld in die Sanierung des Eigentums zu stecken, als an die Staatskasse zu zahlen“, sagt Walz. In zwei Drittel aller Fälle erreicht man eine für alle annehmbare Lösung. An die 60 Fälle bearbeitet Walz im Jahr. Und die hartnäckigsten Gespräche muss er mit den Vermietern führen, die glauben, die Stadt hätte ihnen überhaupt nichts zu sagen.

Wenn Jürgen Walz mit seinem kleinen Schimmelmessgerät in die Wohnung kommt, ist schnell klar, ob ein Anfangsverdacht besteht. Ein Wert von über 80 ist bereits ein kritischer Wert. „Der Vermieter muss dann einen Bausachverständigen beauftragen und bezahlen, wenn der Wohnraum aufgrund von Baumängeln von Schimmel befallen ist“, sagt Walz. Sollte der Sachverständige den Verdacht nicht bestätigen, zahlt die Stadt. „Das ist bisher nur einmal passiert“, sagt Walz.

In jeder Wohnung entsteht Feuchtigkeit. Nur mit der richtigen Dosis frischer Luft erhält der Mieter ein gesundes Raumklima. Die Wohnung richtig lüften heißt: zwei- bis viermal täglich die Fenster auf Stoßlüftung für ein paar Minuten stellen. Darin sind sich die Experten einig. Aber Schimmelbefall kann viele Ursachen haben. Walz erinnert sich an ein Haus, wo es extreme Werte gab. Keiner konnte sie sich genau erklären. Am falschen Lüften lag es nicht. Bis ihm bei einem Regenguss zufällig auffiel, dass die Regenrinne, die ins Mauerwerk eingebaut war, ganz oben undicht war, und das Wasser hinter dem Rohr entlang lief.

Bei manchen Fällen schüttelt Walz nur den Kopf. Kürzlich besuchte er ein Haus, in dem Flüchtlinge untergebracht waren. Kleine Kinder spielten in Räumen, von denen die Stromkabel von der Decke hingen, die Fensterscheiben waren zerbrochen und in den Fluren fiel der Mörtel von den Wänden. Der Vermieter ließ eine Rechtsanwältin ein Schreiben aufsetzen, alles sei wieder in bester Ordnung. „Eine glatte Lüge. Kein einziger Mangel wurde behoben“, sagt Walz. In solchen Fällen kann er die Immobilie sogar für unbewohnbar erklären.

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