Remscheider Stadtentwicklung Die Allee wird zum Sanierungsgebiet

Remscheid · Anwohner und Immobilienbesitzer sollen in die Überlegungen und Planungen miteinbezogen werden. Die Satzung gilt für zehn Jahre.

 Um die Entwicklung der Alleestraße voranzutreiben, wird eine Satzung als Sanierungsgebiet aufgestellt.

Um die Entwicklung der Alleestraße voranzutreiben, wird eine Satzung als Sanierungsgebiet aufgestellt.

Foto: Moll, Jürgen (jumo)

Bereiche der Alleestraße sollen für den Zeitraum von zehn Jahren als Sanierungsgebiet ausgewiesen werden. Das ist das mittelfristige Ziel der Stadtverwaltung, um die Allee „als Hauptzentrum der Stadt Remscheid langfristig in seiner zentralörtlichen Funktion zu stärken“, wie es in einer Vorlage heißt. Als ersten Schritt auf diesem Weg ist zunächst eine vorbereitende Untersuchung nötig, die rund 15 Monate dauern soll. Für diese Untersuchung gab der Rat jetzt einstimmig grünes Licht.

Ein wichtiges Ziel der vorbereitenden Untersuchung ist es, die Sanierungsziele für die Fußgängerzone ganz konkret zu benennen, sagte Stadtplanerin Christina Kutschaty im Gespräch mit unserer Zeitung. Will man etwa, wie SPD oder CDU es oft gefordert haben, die Qualität des Wohnens auf der unteren Allee verbessern, geht es nun darum, exakte Kriterien zu benennen, wie zeitgemäßer Wohnraum dort aussehen soll. Dabei geht es dann um Zuschnitte von Wohnungen oder um das Thema Barrierefreiheit, das in manchen Objekten nicht gegeben ist. Kutschaty bezeichnete es als positive Besonderheit der Fußgängerzone, dass sie oberhalb der vielfach leerstehenden Geschäftsräume im Erdgeschoss als Wohnstraße gut angenommen ist.

Stimmt der Rat diesen Zielen zu, sind sie für die Geltung der Satzung bindend für die Immobilienbesitzer. Entschließen diese sich, ihre Häuser im Sinne der Ziele zu modernisieren, können sie einen Teil der Investitionen steuerlich abschreiben. Bei der Formulierung der Ziele will die Stadt in Bürgerwerkstätten Hausbesitzer und Mieter ins Boot holen. Viele Inhaber seien offen für diese Idee, berichtet Kutschaty aus Gesprächen.

Die Satzung gilt aber auch für jene meist auswärtigen Inhaber, die sich um ihre Immobilien nicht kümmern, sie verfallen lassen. Auf sie will man mehr Einfluss gewinnen. Die Vorgaben der Satzung werden ins Grundbuch eingetragen. Inhaber können ein Haus dann über zehn Jahre nicht mehr für einen Nutzungszweck verkaufen, der mit der Satzung kollidiert.

In einem vorgelagerten Schritt wird zunächst der genaue Geltungsbereich für das Sanierungsgebiet abgegrenzt. Gut möglich ist, dass nur ein Teil der Allee zum Sanierungsgebiet erklärt wird. Je nachdem, welche Ziele am Ende der Voruntersuchung stehen, könnte auch die vom Rat unlängst abgelehnte Öffnung der unteren Allee für den Autoverkehr wieder ein sinnvoller Vorschlag sein. Diese Offenheit der Planung hat Folgen.

 Christina Kutschaty ist die Leiterin des Fachdienstes Stadtentwicklung, Wirtschaft und Liegenschaften.    Foto: Jürgen Moll (Archiv)

Christina Kutschaty ist die Leiterin des Fachdienstes Stadtentwicklung, Wirtschaft und Liegenschaften. Foto: Jürgen Moll (Archiv)

Foto: Moll, Jürgen (jumo)

Zwar soll das schon gestartete Revitalisierungsprogramm für die Innenstadt parallel weiterlaufen. Um aber beim Thema Verkehrsführung offen zu sein, wurden die Projekte, die sich mit der Umgestaltung der Allee-Seitenstraßen beschäftigten, im Zeitplan nach hinten verschoben. Für die Begleitung der vorbereitenden Untersuchung will sich die Stadt die Hilfe eines Planungsbüros einkaufen. Die Ausschreibung dafür soll in den kommenden drei Monaten erfolgen. Anfang 2020 könnte das Büro einsteigen, hofft Kutschaty.

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