Remscheider vor Gericht Dem Angeklagten droht die Sicherungsverwahrung

Remscheid/Wuppertal · Wegen Vergewaltigung vorbestraft: Acht Jahre Haft, zehn weitere Jahre in Sicherungsverwahrung. Und dann gleich nach der Entlassung der nun angeklagte Übergriff auf eine Escort-Dame. Wer sowas hört, fragt sich: Wie kann es sein, dass jemand aus der Sicherungsverwahrung entlassen und derart schnell rückfällig wird?

 Der Angeklagte aus Remscheid bestreitet die ihm vorgeworfene Tat.

Der Angeklagte aus Remscheid bestreitet die ihm vorgeworfene Tat.

Foto: dpa/Britta Pedersen

Bislang war diese Frage unbeantwortet geblieben im Prozess gegen den 54-jährigen Remscheider, der im Juli 2020 kurz nach seiner Haftentlassung in einer leerstehenden Villa an der Burger Straße eine Frau sexuell genötigt haben soll. Er selbst hat die ihm vorgeworfene Tat bestritten. Er habe die Frau ohne Sex und ohne Geld wegschicken wollen, sie habe auf den Fotos 30 Jahre jünger ausgesehen. Um das Geld zu erzwingen, habe sie laut geschrien. Er habe Angst vor den juristischen Konsequenzen dieser Begegnung gehabt und sie gefesselt, um sie zu beruhigen. 

Kann man jemandem mit der Vorgeschichte des Angeklagten glauben? Diese Frage wird das Gericht beantworten müssen. Dem 54-Jährigen könnte bei einem Schuldspruch die erneute Sicherungsverwahrung drohen. Aus dieser war der Remscheider erst kurz vor der Tat entlassen worden, eine weitere Inhaftierung hätte einer negativen Prognose bedurft. Ein Gericht war hingegen zu der Ansicht gelangt, dass von ihm keine Gefahr mehr ausgehen würde. Dass er noch aus der Haft heraus Kontakt zu Prostituierten aufgenommen hatte, um sie bei Freigängen zu treffen? Ja, das sei so gewesen – man habe ihn darum gebeten, seine Bekanntschaft dem Anstaltsleiter vorzustellen. Dazu gekommen sei es hingegen nicht. Dass sich eine Escort-Dame im Knast vorstellt, damit man dort sehen könne, mit wem er verkehre? Das könne man doch von der Frau kaum erwarten.

Dass man Fesselsex-Videos in seiner Zelle gefunden hatte und sich gleich der Gedanke aufdränge, er habe das Seil zu diesem Zweck mit in die Villa genommen und nicht – wie er selbst sagt – um damit einen Hund auszuführen? Das sei nicht strafbar und ja, er habe da gewisse sexuelle Vorlieben. Der durchaus eloquente Angeklagte hat für all diese Fragen eine plausible Antwort – am Ende wird das Gericht entscheiden müssen, ob man ihm glaubt. Eines hingegen wird seinem Tun immer anheften: Vor 20 Jahren hat er eine Frau in einem Wald brutal vergewaltigt. Hinzu kommt noch, dass er damals versucht haben soll, sich mit Lügen herauszureden. Hatte er anfangs noch behauptet, dass die Frau ihn damals angegriffen habe, so erzählte er später, er habe das Opfer gekannt und der Sex sei einvernehmlich gewesen. Am Ende stand die Verurteilung wegen sexueller Nötigung und eine lange Haftstrafe.

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