Remscheider verurteilt Brandstifter muss 18 Monate ins Gefängnis
Remscheid · In der Wohnung des 47-Jährigen an der Freiheitstraße war im vergangenen April ein Feuer ausgebrochen. Aus Sicht des Gerichts ist nicht mehr festzustellen, ob der Angeklagte das Feuer hätte noch selbst löschen können.
Im Prozess gegen den Remscheider, in dessen Wohnung an der Freiheitstraße es im vergangenen April gebrannt hatte, wurde das Urteil verkündet: Der 47-Jährige muss wegen fahrlässiger Brandstiftung für 18 Monate in Haft. Er gilt als vermindert schuldfähig, noch in der Brandnacht waren bei ihm 3,5 Promille festgestellt worden.
Im Gerichtssaal hatten sich zuvor über mehrere Verhandlungstage hinweg Abgründe aufgetan. Auf der Anklagebank: Ein Mann, der kaum noch zu hoffen scheint, dass sich in seinem Leben etwas zum Besseren wenden könnte. Noch nicht mal in der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt konnte er einen Sinn sehen. Es gibt Angeklagte, die sich sehr darum bemühen, ihre Haftstrafe dort absitzen zu können. Wohl auch deshalb, weil mit erfolgreicher Therapie die Halbstrafe in greifbare Nähe rückt. Und damit die Möglichkeit, schneller wieder ins Leben jenseits einer JVA zurückkehren zu können. Dem Angeklagten scheint all das egal zu sein. Er ließ das Gericht wissen, dass er einen Alkoholentzug für sinnlos halte. Er sei ein Gewohnheitstrinker, zwei Flaschen Wodka trinke er am Tag. Morgens brauche er erstmal eine halbe Flasche, um auf die Beine zu kommen. Alkoholfreies Trinken sei bei ihm eher selten, auch in die Cola kippe er sich den Schnaps.
Dabei wirkte der 47-Jährige umfangen von tiefer Traurigkeit, so hatten ihn auch die Nachbarn wahrgenommen. Freundlich sei er gewesen, und dennoch habe er „wie tot“ gewirkt – so hatte es ein Bewohner des Mehrfamilienhauses erzählt. Auch andere Nachbarn, die als Zeugen gehört worden waren, äußerten sich wohlwollend über den Angeklagten. Der habe sie hin und wieder um etwas zu Essen oder auch schon mal um Geld gebeten. Gebrannt hatte es in der Wohnung des 47-Jährigen wohl auch deshalb, weil ihm der Strom abgestellt worden war. Um lesen zu können, hatte sich der Remscheider schon seit Wochen und auch an diesem Abend mit einer Kerze beholfen. Die wiederum hatte das Mobiliar rings um die Couch entzündet. Dort war der Mann im Alkoholrausch eingeschlafen und als er wach wurde, soll er es versäumt haben, den Notruf zu wählen und die Nachbarn zu warnen.
So zumindest sah es die Staatsanwaltschaft, die ihn deshalb wegen Brandstiftung durch Unterlassen angeklagt hatte. Hinzugekommen war, dass der Angeklagte im Rettungswagen gegenüber einer Polizeibeamtin gesagt haben soll, dass es ihm egal gewesen sei, ob andere Hausbewohner in Gefahr geraten würden. Er selbst habe beschlossen, aus dem Leben scheiden zu wollen, als er das Feuer um sich herum bemerkt habe. Das bestätigten auch die Rettungskräfte, die ihn aus seiner Wohnung geborgen hatten. Der Hausflur sei so verqualmt gewesen, dass die Wärmebildkamera anfangs noch nicht mal die Wohnungstür des Angeklagten „gefunden“ hatte.
Als die Feuerwehrleute dann doch zu ihm durchgedrungen waren, habe der Mann darum gebeten, ihn liegen zu lassen, weil er sterben wolle. Die Wohnung sei „verfüllt“ gewesen, dem ersten Löschtrupp sei noch ein Schlauch geplatzt. Noch auf der Treppe soll der Angeklagte sich dagegen gewehrt haben, aus dem Haus gebracht zu werden. Später bestritt der 47-Jährige, Selbstmordabsichten gehabt zu haben. Auch gegenüber dem psychiatrischen Gutachter hatte er nichts dergleichen gesagt, so dass es keine Grundlage gab, um bei ihm etwa eine Depression mit suizidaler Absicht zu diagnostizieren. Aus Sicht des Gerichts ist nicht mehr festzustellen, ob der Angeklagte das Feuer hätte noch selbst löschen können. Auch eine Selbstmordabsicht sei ihm nicht nachzuweisen.