Politik in Lennep Blutbuche wird zum Diskussionsthema

Lennep · An der Gartenstraße soll eine alte Blutbuche gefällt werden. Markus Kötter plädiert allerdings für den Erhalt des Baumes. In der Bezirksvertretung Lennep entbrannte daraufhin eine Diskussion.

 Markus Kötter plädiert für den Erhalt der Blutbuche.

Markus Kötter plädiert für den Erhalt der Blutbuche.

Foto: Moll, Jürgen (jumo)

Baumschutz oder Baurecht? Was Vorrang hat, damit beschäftigten sich die Lenneper Lokalpolitiker in ihrer jüngsten Sondersitzung der Bezirksvertretung (BV). Denn für eine Blutbuche auf dem Grundstück in der Gartenstraße 7-11 sprach die Verwaltung eine Fällgenehmigung im September aus.

Die Begründung: Bei den Ausschachtungsarbeiten für das benachbarte Bauprojekt eines Mehrfamilienhauses mit 17 Wohneinheiten und einer Tiefgarage in der Lüttringhauser Straße 16 werde das Wurzelwerk zu stark beschädigt, so die Einschätzung des Gutachters. Die Standsicherheit des auf 120 Jahre alt geschätzten Baums sei dadurch nicht mehr gegeben, ausgleichende und große Kronenschnittmaßnahmen vertragen Rotbuchen nicht gut. Holzzersetzender Pilzbefall sei die Folge. 

Diese Einschätzung der Verwaltung teilt Markus Kötter (CDU) allerdings nicht. Der Gärtnermeister hat sich, nachdem sich ein Bürger mit dem Anliegen an die Bezirksvertretung gewandt hatte, die Situation vor Ort angeschaut. Die Buche sei kerngesund, diene als Lebensraum für viele Tierarten und trage als Einzelbaum an dieser Stelle zur Luftverbesserung bei. Er sieht keine drohende Beschädigung durch das Bauvorhaben und plädierte für den Erhalt. 

Der Bauherr habe überdies überhaupt kein Interesse an der Fällung, erklärte Markus Kötter. Dem widersprach der Abteilungsleiter für Naturschutz und Landschaftspflege Frank Stiller vom Fachdienst Umwelt: „Sowohl der Bauherr als auch der Architekt haben im Sommer einen Antrag auf Fällgenehmigung gestellt.“ Und ergänzte: „Ich freue mich, wenn sich die Meinung geändert hat.“ 

Grundsätzlich sei man bemüht, jeden Baum – auch aus Klimaschutzgründen – zu erhalten. Rechtlich seien der Verwaltung hier aber die Hände gebunden und eine mögliche Fällung rechtens. Das bestehende Baurecht kann durch das Baumschutzrecht nicht aufgehoben werden. Der Bauherr habe einen Rechtsanspruch auf die Erteilung einer Fällgenehmigung. Als Ausgleich müssten acht Ersatzbäume oder vier Bäume mit doppeltem Stammumfang gepflanzt werden. 

Doch wie passen der Antrag auf Fällung und die neue Meinung des Bauherrn zusammen? Die Auflösung konnte Markus Kötter aus seinem Gespräch mit dem Bauherrn liefern. Nach Aussage des Bauherrn sei die Eigentümergemeinschaft der Gartenstraße mit dem Anliegen auf ihn zugekommen. Die Buche sei einem Großteil dieser ein Dorn im Auge. Für die Fällung mangelt es aber an der Zustimmung aller Mitglieder, weshalb die Eigentümergemeinschaft rechtlich keine Grundlage hat, um den gesunden Baum zu fällen. Mit dem benachbarten Bauvorhaben, für das aktuell die vorbereitenden Maßnahmen zum Abriss des Altgebäudes laufen, wollte man wohl ein Schlupfloch nutzen, um die Buche doch noch loszuwerden.

Mit Bitte der Lenneper Bezirksvertretung soll der Sachverhalt noch einmal geprüft werden, sodass der Baum vielleicht doch stehen bleiben kann.

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