Remscheider vor Gericht Bewährungsstrafe für Brandstifter

Remscheid/Wuppertal · Ein 79-jähriger Mann aus Remscheid legte Feuer in seiner Wohnung und im Geräteschuppen. Nachbarn verhinderten zum Glück Schlimmeres.

 Das Gericht verurteilte den Mann wegen versuchter Brandstiftung zu einer Haftstrafe von sechs Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt wurde.

Das Gericht verurteilte den Mann wegen versuchter Brandstiftung zu einer Haftstrafe von sechs Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt wurde.

Foto: dpa/Stefan Puchner

Früher wurde dort Recht gesprochen. Nun wurde ein historisches Gerichtshaus in Wuppertal selbst zum Fall für die Justiz. Im Juli 2019 hatte es in einer der Wohnungen gebrannt. Mieter aus den anderen Wohnungen des Fachwerkhauses aus dem 17. Jahrhundert hatten Schlimmeres verhindert. Sie hatten Benzingeruch wahrgenommen und den Brand mit dem Feuerlöscher gelöscht.

Gelegt hatte ihn ein Remscheider, der damals dort eine der Wohnungen im Erdgeschoss gemietet hatte. Zuvor hatte der 79-Jährige den Geräteschuppen in seinem nahegelegenen Garten angezündet. Noch während es dort lichterloh brannte und Nachbarn versucht hatten, mit dem Gartenschlauch und Eimern zu löschen, wurde es auch im „Gerichtshaus“ kritisch. Während man den Angeklagten noch in seiner Wohnung und in Gefahr wähnte, war der Mann schon in einen Bus gestiegen. In der Nacht war er nochmal zurückgekommen und hatte versucht, sich mit einem Messer das Leben zu nehmen. Er sei verzweifelt gewesen und habe sich töten wollen, so sagte er es jetzt bei Gericht.

Der Fall stellte die Kammer vor besondere Herausforderungen, der 79-Jährige hat eine Sprachstörung und ist nahezu taub. Auch ein hinzugezogener Gebärdendolmetscher geriet an seine Grenzen, weil der Angeklagte auch mit dieser Möglichkeit der Verständigung nicht vertraut war. Es ist der Sensibilität und Zugewandtheit aller Prozessbeteiligten zu verdanken, dass die Sache dennoch angemessen verhandelt werden konnte.

So wurde nun auch klar, was den Mann zu einer solchen Tat getrieben hatte: Eine Wohnung nebenan und das Badezimmer seiner eigenen Wohnung waren damals aufwendig saniert worden. Die Arbeiten hatten sich monatelang hingezogen: der Angeklagte sprach von Löchern in den Wänden, Schutt in der Badewanne und der Unmöglichkeit, sich waschen zu können. Vor allem aber habe ihn der Staub gestört, der überall auf den Möbeln zu finden gewesen sei.

„Mein Ziel war es, Feuer zu legen und zu sterben“, ließ er das Gericht wissen. Er sei verzweifelt gewesen und habe eine Flasche Schnaps und Bier getrunken, bevor er im Geräteschuppen das Benzin verschüttet habe, was für den Rasenmäher gedacht gewesen sei.

Nachdem das Holzhaus brannte, hatte er die Reste aus dem Kanister auf seiner Couch und im Bett verteilt. Der Brand im Haus war gelöscht, bevor die Feuerwehr vor Ort war. Der Geräteschuppen samt Gartenhaus brannte vollständig ab, es war ein Sachschaden von 45.000 Euro entstanden. 

Den nächtlichen Selbstmordversuch hatten Polizeibeamte verhindert, die zuvor von aufmerksamen Nachbarn alarmiert worden waren. Der Angeklagte wurde in den Tannenhof nach Lüttringhausen gebracht, da weiterhin Suizidgefahr bestand. Der vom Gericht hinzugezogene Sachverständige diagnostizierte dem Mann zur Tatzeit eine schwere depressive Störung, die er mittlerweile überwunden habe. Von weiteren Straftaten sei nicht auszugehen – im Gegenteil, der 79-Jährige habe mit Unterstützung seines Betreuers und sozialer Einrichtungen in ein geordnetes Leben zurückgefunden.

Nach dem vorübergehenden Aufenthalt in einer städtischen Obdachlosenunterkunft lebe er nun wieder in Remscheid in einem Appartement, das der Diakonie angeschlossen sei. Noch immer sei es so, dass er besonderen Wert auf Ordnung und Sauberkeit in seiner Wohnung lege. Zur Tatzeit galt er als vermindert schuldfähig. Das Gericht verurteilte ihn nun wegen versuchter Brandstiftung zu einer Haftstrafe von sechs Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt wurde.

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