Prozess in Wuppertal Bewährungsstrafe für 53-Jährigen

Remscheid/Wuppertal · Ein Jahr und zehn Monate Freiheitsentzug wegen sexueller Nötigung und Körperverletzung: So lautete das Urteil gegen einen 53-jährigen Wuppertaler, der im April 2011 seine Lebensgefährtin in deren Wohnung in Remscheid sexuell genötigt haben soll.

Von einer Vergewaltigung war die Kammer nach Abschluss der Beweisaufnahme nicht mehr ausgegangen.

Von einer Vergewaltigung war die Kammer nach Abschluss der Beweisaufnahme nicht mehr ausgegangen.

Foto: dpa/Bernd Thissen

Die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt, drei Monate gelten wegen der überlangen Verfahrensdauer als verbüßt – das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Hinzu kommt ein Schmerzensgeld von 6000 Euro, das der Angeklagte an das Opfer zu zahlen hat.

Von einer Vergewaltigung war die Kammer nach Abschluss der Beweisaufnahme nicht mehr ausgegangen, dafür hatte es keine ausreichenden Beweise gegeben. Im Gegenteil, am Penis des Mannes war keine DNA der Frau gefunden worden. Eine Sachverständige hatte zuvor eingeräumt, dass man trotz normaler Körperpflege auch zwei Wochen nach dem Geschlechtsverkehr noch DNA feststellen könne. Das sei beim Angeklagten jedoch nicht der Fall gewesen – weshalb die Kammer vom Vorwurf der Vergewaltigung abgerückt und nur noch von sexueller Nötigung und Körperverletzung ausgegangen war.

Als ausreichend bewiesen galt die Tatsache, dass der Mann seiner damaligen Lebensgefährtin gegen deren Willen ein Schlafmittel verabreicht haben soll. Warum sich die Frau dem nicht widersetzt habe, begründete der Vorsitzende Richter in seiner Urteilsbegründung so: „Es entspricht ihrer Persönlichkeitsstruktur, sich nicht dagegen zu wehren.“

Man habe jedoch den Angaben des Opfers nicht in allen geschilderten Details folgen können und nicht alles von dem geglaubt, was die Frau im Zeugenstand gesagt habe. So habe sie etwa geleugnet, auch noch nach der Tat über Jahre hinweg eine Beziehung zum Angeklagten aufrechterhalten zu haben. Dazu allerdings gebe es unter anderem WhatsApp-Nachrichten, denen man entnehmen könne, dass die Frau den Kontakt auch selbst gewollt habe. Nach der Anzeige im April 2011 hatte sich das Verfahren über acht Jahre hingezogen. Erst im Frühjahr 2018 war der damals begonnene und über mehrere Verhandlungstage geführte Prozess wegen der Erkrankung eines Richters kurz vor der Urteilsverkündung geplatzt.

Verteidiger Thomas Schmittkamp stand dem Urteil zwiespältig gegenüber: Einerseits war das Gericht seiner – im Falle eines verwehrten Freispruchs – hilfsweise beantragten Bewährungsstrafe gefolgt. Andererseits hatte sein Mandant von Beginn an immer wieder beteuert, die ihm vorgeworfene Tat nicht begangen zu haben.

„Ich konnte mein Leben nicht mehr leben“, kommentierte der 53-Jährige die zurückliegenden acht Jahre. Er habe sich mit einem über ihm schwebenden Damoklesschwert nicht verlieben und keine Beziehung führen können.

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