Remscheider vor Gericht Autozerkratzer muss zahlen

Remscheid · Seit Jahren hatte der Streit schon geschwelt. Im Dezember 2020 war die Sache eskaliert. In einer Nacht-und-Nebel-Aktion zerkratzte ein Remscheider das Auto des Nachbarn, nun begegneten sich die Männer schon zum zweiten Mal vor Gericht wieder.

Der Remscheider war in Berufung gegangen.

Der Remscheider war in Berufung gegangen.

Foto: dpa/Oliver Berg

Das Amtsgericht hatte den Zerstörungswütigen zu 2100 Euro Geldstrafe verurteilt. Das wollte der Angeklagte nicht hinnehmen und ging in Berufung – vergeblich, wie er nun vermutlich beklagen wird.

Wähnte er doch vor allem eine Sache als nicht ausreichend diskutiert: Der Autobesitzer hatte nämlich nach ähnlichen Attacken eine Wildkamera in seinem Arbeitszimmer installiert, um den Verursacher der sich häufenden Kratzer auf frischer Tat zu ertappen. Da passte es ganz gut, dass die Ehefrau einen Schwerbehindertenparkplatz direkt vor dem Haus zugesprochen bekommen hatte und der familieneigene Citroën immer vor dem Fenster parkte.

Deshalb war nun im Gerichtssaal auch schwarz auf weiß und ohne Nebel zu sehen, wie der Angeklagte noch schnell die Hundeleine in die linke Hand nahm, um rechts mit der Taschenlampe am Auto des verhassten Nachbarn herumzukratzen.

In der Anklageschrift wird später von einer wellenförmigen Linie zu lesen sein, die der genervte Autobesitzer am nächsten Morgen bei der Polizei meldete. Dort hatte er auch gleich das Video abgegeben, im Grunde schien die Sache klar zu sein.

Wäre da nicht die Frage danach, ob man überhaupt Hinz und Kunz filmen darf mit einer Kamera, die jede Bewegung vor dem Haus abspeichert. Vor allem bei Autos mit Licht habe sich das Gerät angeschaltet, aber eben auch bei jedem fußläufigen Passanten.

So erzählte es der Citroën-Besitzer nun dem Berufungsrichter – nicht ohne zu erwähnen, warum er überhaupt eine Kamera installiert hatte. Angeschaut habe er sich die Aufnahmen, die sich ohnehin alle drei Tage automatisch von der Speicherkarte gelöscht hätten, jedoch nie. Bis zur besagten Nacht-und-Nebel-Aktion – die im übrigen nicht die erste gewesen sei.

Immer wieder war sein Wagen zum Ziel von Kratz-Anschlägen geworden, die Autotür hat er bereits zum zweiten Mal neu lackieren lassen. Anzeigen hatten zu nichts geführt, die Verfahren wurden mangels Tatverdächtigen eingestellt. Dass es nun ausgerechnet der Nachbar war, der mit der Taschenlampe zu Werke ging, hatte sich der 67-Jährige nicht träumen lassen.

Mittlerweile übrigens nach Wermelskirchen gezogen, erzählte der Rentner dem Gericht auch, wo er die Gründe für die Kratzereien an seinem Auto vermutet. Angefangen habe es im Sommer 2017, da habe er sich beim Angeklagten über die ständig geöffneten Fenster im Hausflur beschwert. Weil er als Mieter der Erdgeschosswohnung eines Mehrfamilienhauses in der Nordstraße etwa 40 Prozent der gesamten Heizkosten habe zahlen müssen, seien vom Hausmeister abschließbare Fenstergriffe installiert worden. Das wiederum habe dem Angeklagten nicht gepasst – der habe bei der Hausverwaltung moniert, dass er schon 40 Jahre in dem Haus wohne und dort das Sagen habe. Gesprochen habe man seit dem Vorfall damals nicht mehr, stattdessen sei immer wieder sein Auto zerkratzt worden.

Bis zu jenem Dezembertag im Jahr 2020, als das Video endlich Licht ins Dunkel gebracht habe. Ob er eine Kamera installieren durfte? Ja, er durfte: Da war sich die Berufungskammer einig. Für den Angeklagten blieb es bei der zuvor vom Amtsgericht verhängten Geldstrafe – hinzu kommen noch 3000 Euro Reparaturkosten, die er schon bezahlen musste.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort