Remscheider vor Gericht Ausraster am Fußballplatz – Angreifer bleibt in Haft

Remscheid · Böse Fouls bei Fußballspielen? Die passieren selbst befreundeten Hobbykickern auf dem Parkplatz neben dem kleinen Fußballplatz am Stadtpark.

Ein 22-jähriger Remscheider geriet dort vor einem Jahr nach einem Tackling um den Ball mit einem 25-Jährigen aneinander. Der wiederum war auch anderweitig sportlich aktiv – als Kampfsportler bei Mixed Martial Arts. Schon einmal war ihm in dieser Richtung die Sicherung durchgebrannt, als er bei einer Polizeikontrolle in Remscheid erst mit Verstärkung ruhig gestellt werden konnte – verletzter Stolz war wohl auch hier der Auslöser, der Verdacht auf Rauschmittel erwies sich als gegenstandslos.

Der Streit am Fußballplatz wurde von dem 25-Jährigen nach anfänglichem Schubsen mit harten Bandagen geführt. Mehrere Tritte aus dem Sprung heraus und Fausthiebe in Richtung des Kopfes hinterließen Spuren. Der flüchtende Jüngere wurde verfolgt, beide gerieten mitten in die Zuschauer und auf das Spielfeld des eigentlichen Fußballplatzes, auf dem gerade eine offizielle Partie stattfand. Dabei hebelte der Kampfsportler mehrere Zuschauer aus, die versucht haben sollen, die Kontrahenten auseinanderzureißen. Ein endgültiger Tritt brachte den Flüchtenden zu Boden, er schlug seitlich mit dem Kopf auf einen Bordstein und wurde bewusstlos. Schwere Verletzungen waren die Folge, in der Klinik mussten in mehreren Operationen zwei Titanplatten wegen Brüchen im Kopfbereich eingesetzt werden, vier Zähne waren ausgeschlagen und weitere fünf schwer geschädigt. Noch heute stehen Operationen aus.

Das Amtsgericht verurteilte den 25-jährigen Kampfsportler im März zu einem Jahr und neun Monaten Haft wegen schwerer Körperverletzung. Die Aussetzung der Strafe über Bewährung wollte er jetzt beim Landgericht über eine Berufung erreichen. Der Staatsanwalt aber zeigte sich nach Schilderung der Einzelheiten entsetzt: „Frechheit, um eine Bewährung zu betteln.“ Das Opfer werde lebenslang unter den Auswirkungen leiden – der Angreifer zeige keine echte Reue und stehe nicht zu seiner Tat, trotz Bereitschaft zu einer Schmerzensgeldzahlung. Das Gericht verwarf die Berufung.

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