Gewerbegebiet Gleisdreieck Artenschutzprüfung bis zum Herbst

Remscheid · Gewerbegebiet Gleisdreieck: Haselmaus, Fledermaus und Co. könnten für die Verwirklichung der Planung das Zünglein an der Waage sein. Das Büro „Froelich & Sporbeck“ aus Bochum wurde von der Stadt mit dem Erstellen eines Gutachtens beauftragt.

 Lebt die Haselmaus am Gleisdreieck?

Lebt die Haselmaus am Gleisdreieck?

Foto: dpa/dpa, reh sja wok

Das Artenschutzgutachten für das geplante interkommunale Gewerbegebiet Gleisdreieck in Bergisch Born ist das Zünglein an der Waage. Stellen die Gutachter fest, dass planungsrelevante Tier-Arten auf der Fläche ihre Brutstätte haben, könnte das gesamte Projekt scheitern. Deshalb hat auch die Bezirksvertretung Lennep (BV) ein ganz besonders wachsames Auge auf die Abläufe für das Gutachten.

Die nächsten Schritte im Verfahren erläuterte in der jüngsten Sitzung des Gremiums der zuständige Diplom-Landschaftsarchitekt Volker Bösing vom beauftragten Büro „Froelich & Sporbeck“ aus Bochum. Das Büro, das in Remscheid auch schon für die Erstellung von Artenschutzgutachten und Umweltberichten für andere Projekte zuständig war, erstellt in Bergisch Born unter anderem eine Biotoptypen-Kartierung sowie eine Baumhöhlen- und Horstkartierung.

 Am geplanten Gewerbegebiet Gleisdreieck in Bergisch Born wird nun untersucht, ob unter Artenschutz stehende Tierarten, wie beispielsweise die Haselmaus, dort leben.

Am geplanten Gewerbegebiet Gleisdreieck in Bergisch Born wird nun untersucht, ob unter Artenschutz stehende Tierarten, wie beispielsweise die Haselmaus, dort leben.

Foto: Moll, Jürgen (jumo)

Zur ersten Stufe der Artenschutzvorprüfung gehören Zahlen und Beobachtungen von Naturschutzorganisation wie dem NABU oder der Biologischen Station Mittlere Wupper. Die Auswertung der vorhandenen Unterlagen dient als Grundlage für den zweiten Schritt, bei dem das Büro eine eigene Artenschutzvorprüfung durchführt.

Die Vorbereitungen für diese Analyse sind bereits abgeschlossen. Hoch-Boxen für die Fledermäuse sowie Kästen für die unter Artenschutz stehende Haselmaus wurden in dem Gebiet aufgestellt. Die Anzahl der Kästen, die Dauer der Aufstellung sowie die Begehungen seien in enger Absprache mit der Unteren Naturschutzbehörde bestimmt worden, betonte Bösing.

Für die Kartierung der Brutvogelarten werden zudem von April bis Juni Tagesbegehungen durchgeführt. Dadurch soll festgestellt werden, ob Rotmilan, Kiebitz und Co. die vorhandene Natur nur als Gebiet zur Nahrungssuche nutzen oder dort tatsächlich auch brüten. Die vorkommenden Eulenarten werden anhand von zwei Nacht-Begehungen bestimmt. Waldkauz und Waldohreneule seien bei der ersten Tour bereits gesichtet worden, merkte der Biologe an.

Die Kartierung der Fledermausarten beginnt im Mai. Die Dauer der Aufzeichnung orientiert sich an der Brutzeit bis Mitte August. Daueraufzeichnungsgeräte in sogenannten Horch-Boxen zeichnen zudem die Rufe der Tiere auf und ermöglichen eine genaue Zuordnung. Am längsten wird die Haselmaus kontrolliert. Monatlich werden die Kästen bis Mitte Oktober ausgewertet.

Nahrungsgäste wie der Turmfalke seien nicht ausschlaggebend für die Planungen zum Gewerbegebiet. Problematisch werde es erst, wenn gefährdete oder besonders schützenswerte Tiere im Planungsgebiet brüten. Sollten die Gutachter während der Analyse auf solch eine Situation treffen, werde die Stadtverwaltung darüber sofort in Kenntnis gesetzt, versprach Bösing. Denn dann müsse auch über Maßnahmen wie Umsiedlungsmöglichkeiten oder Ersatzflächen frühzeitig nachgedacht werden, um Verbots-Tatbestände zu vermeiden. Eventuell müsste dann auch die Größe des Gewerbegebietes angepasst werden.

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