Remscheider vor Gericht Angriff mit einem Auto? Angeklagter freigesprochen

Remscheid/Wuppertal · Freigesprochen hatte das Amtsgericht einen heute 26-jährigen Remscheider schon im Mai 2020 vom Vorwurf des versuchten Totschlags. „Ein Mordversuch“ – so sah es das entsetzte Opfer, ein 26-jähriger Mann aus Leverkusen.

Angefahren und überrollt worden sei er von einem dunklen Auto am Abend des 3. Mai 2019 an der Blumenstraße. Erkannt haben wollte er am Steuer des Autos den Freigesprochenen. Andere Zeugen? Sehr zurückhaltend, selbst in der Berufungsverhandlung jetzt am Landgericht Wuppertal zogen die Geladenen das Nichterscheinen vor. Als vom Freispruch enttäuschter Nebenkläger, ohne Ahnung der Strafprozessordnung und ohne einen Anwalt war er höchst optimistisch in die Berufung gegangen. Wäre es nach wilden Emotionen gegangen, hätte er diese locker gewinnen können. Es zählten aber Beweise, und da war der Stand unverändert.

Weder konnte er den Fahrer des Autos treffsicher beschreiben, noch wusste er das Fabrikat des Autos. Vielleicht ein Audi? Zwar war ein alter Opel von der Polizei bei einem Freund des Angeschuldigten sichergestellt worden, aber außer Wischspuren an der Motorhaube, hervorgerufen durch das Abrutschen des Opfers, fanden die Ermittler nichts Belastendes. War der Beschuldigte überhaupt am Tatort? Nein, sagten die Ermittler, die ein Einloggen seiner Handys an der Blumenstraße nicht feststellen konnten. Er habe zwar um die Tatzeit herum mit dem 22-jährigen Freund und Besitzer des Opels telefoniert, aber dieser Kontakt sei von außerhalb gekommen.

Die Verletzungen des Opfers seien überschaubar gewesen, so der Bericht des Klinikums, die Todesangst unbestreitbar und mit Auswirkungen bis heute. Sport könne er nicht mehr treiben und sein Alkoholkonsum habe zugenommen. Wohl sind dem Gericht aus dem Vorfeld Streitereien bekannt geworden, Schläge aus ihm unbekanntem Grund und auch eine eingeworfene Autoscheibe, aber konkret wurden die Gründe für das Zerwürfnis nicht benannt. Da wollten die Beteiligten nichts offenlegen, der geduldige Richter wurde mit seinen Fragen alleingelassen. Der Beschuldigte schwieg. Da nichts nachzuweisen war, die polizeiliche Vorführung unwilliger Zeugen erfolglos blieb und auch jede Vermutung eines Mordversuchs ohne Substanz war, entschied sich das Gericht für einen „kurzen Prozess“: Die Berufung wurde abgewiesen.

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