Remscheider vor Gericht Angeklagtem droht lange Haftstrafe

Remscheid · Für die Eltern war es ein normaler Kegelabend. Für den anfangs achtjährigen Sohn wurden die Besuche beim Bekannten seines Vaters zum Martyrium.

Das Urteil soll im Januar verkündet werden.

Das Urteil soll im Januar verkündet werden.

Foto: dpa/Arne Dedert

Der 33-Jährige soll den Jungen über Jahre hinweg schwer sexuell missbraucht und vergewaltigt haben. Die Eltern sollen nichts geahnt und „aus allen Wolken gefallen“ sein – so hatten es Ermittler berichtet.

Nun hat der Prozess vor dem Wuppertaler Landgericht begonnen und die Öffentlichkeit wurde schon vor der Anklageverlesung ausgeschlossen. Was genau im Jahr 2015 begonnen und bis zum Juni 2020 in der Wohnung des Remscheiders stattgefunden haben soll, dürfte ohnehin nichts sein, was im Detail öffentlich ausgebreitet werden sollte. Einiges ist jedoch bereits im Vorfeld der Verhandlung aus Ermittlerkreisen „durchgesickert“. So soll der Angeklagte den Jungen unter anderem beim Urinieren fotografiert und die Bilder über einen Messengerdienst verschickt haben. Dazu soll er seine Taten aufgenommen und über die Social-Media-Plattform „Instagram“ verbreitet haben. Das zu Facebook gehörende Unternehmen hatte sich an die US-Behörden gewandt und die wiederum hatten das BKA informiert. Nachdem die Daten dort gesichtet wurden, hatte sich der Verdacht des schweren Kindesmissbrauchs bestätigt.

Hinzu kam, dass die Ermittler Anhaltspunkte dafür hatten, dass ein erneuter Missbrauch des Jungen unmittelbar bevorstehe. Nach einem Gerichtsbeschluss folgten Durchsuchungen der Wohnung des Remscheiders und seines Arbeitsplatzes in Hückeswagen. Dabei soll auch Datenspürhund „Odin“ unter anderem USB-Sticks erschnüffelt haben, die bei der ersten Durchsuchung nicht entdeckt worden waren. Nach der Sicherstellung des Beweismaterials sollen mehrere Beamte Sonderschichten eingelegt haben, um Chatverläufe und Fotos bis tief in die Nacht hinein zu sichten. Am Ende sollen mehr als 40.000 kinderpornografische Fotografien und mehr als 15.000 Videodateien sichergestellt worden sein.

Der Angeklagte sei daraufhin im Juni verhaftet worden, bei seiner polizeilichen Vernehmung soll er die Taten bestritten haben. Den Jungen soll er über dessen Vater kennengelernt haben, mit dem ihn eine lockere Freundschaft verbunden haben soll. Die Eltern sollen ihr Kind guten Gewissens an den monatlichen Kegelabenden bei ihm gelassen haben. 

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten zudem vor, im Februar 2020 einen 17-Jährigen zu sexuellen Handlungen gedrängt zu haben. Der Jugendliche soll sich den Annäherungsversuchen entzogen haben. Wegen des schweren sexuellen Missbrauchs und der Vergewaltigung von Kindern in 13 Fällen, der sexuellen Nötigung und des Besitzes von kinderpornografischen Schriften droht dem 33-Jährigen eine Haftstrafe von zwei bis 15 Jahren. Das Urteil soll im Januar verkündet werden.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort