Remscheider vor Gericht 82-Jährige hatte Todesangst
Remscheid · Remscheider (42) wegen räuberischer Erpressung angeklagt. Sie habe Todesangst gehabt. Schon vor ihrer Aussage im Zeugenstand konnte die alte Dame die Tränen nicht zurückhalten.
Der Angeklagte habe sie ersticken und töten wollen – und dennoch wolle sie jetzt im Gerichtssaal nicht weinen, sondern dem Richter erzählen, was ihr widerfahren sei.
Der 42-Jährige habe in dem Haus gewohnt, das ihrem verstorbenen Bruder gehört habe. Er habe schon seit über einem Jahr die Miete nicht bezahlt, obwohl er selbige von der Sozialagentur bekomme. Ihr Bruder habe dem Mann immer wieder Geld gegeben – und nach dessen Tod habe der nun wegen räuberischer Erpressung angeklagte Remscheider das dann wohl von ihr haben wollen.
In der Anklageschrift ist dazu zu lesen, dass der Mann am 16. Januar 2022 an der Türe seines Opfers geklingelt und die 82-Jährige mit einem Elektroschocker in die Wohnung gedrängt haben soll. In der Küche soll er der Seniorin ein Tuch in den Mund gestopft haben, bevor sie ihm 100 Euro gab und er mit dem Fahrrad die Flucht ergriff. Zuvor habe er sich über sie gebeugt, sie habe seine „mordlüsternden Augen“ gesehen und laut geschrien in der Hoffnung, dass die Nachbarn ihre Hilferufe hören würden.
Sie erinnere sich an Flammen, die aus einem Gerät gekommen seien und vor allem daran, in der Angst vor dem Erstickungstod auf dem Küchenboden gelegen zu haben. In ihrer Not habe sie ihm Geld angeboten, das er genommen habe. Sie habe zuvor nichts mit ihm zu tun gehabt. Sie habe aber gewusst, dass ihr Bruder dem Angeklagten eigentlich vor seinem Tod habe kündigen wollen, aber es nicht getan habe. Weil er keine Miete bezahlt habe, will sie ihn häufiger darauf angesprochen haben.
Der 42-Jährige hat dem Gericht nun eine andere Geschichte erzählt und gesagt, er habe zuvor Heroin und Kokain konsumiert. In diesem Zustand sei er mit einem defekten Akkuschrauber auf dem Weg zum Müll gewesen, als er gesehen habe, dass die Türe zur Wohnung des zuvor verstorbenen Vermieters offen gestanden habe. Er habe geglaubt, dass ein Bekannter dort eingebrochen sein könnte und bei der Schwester des Mannes geklingelt.
Die Frau sei angeblich auf ihn zugegangen und er habe sie weggeschubst. Sie sei gefallen und er will ihr wieder aufgeholfen haben. Dass er ihr ein Tuch in den Mund gestopft haben soll? An so etwas könne er sich nicht erinnern. Er habe auch nie einen Elektroschocker besessen. Streit habe es wegen nicht gezahlter Nebenkosten gegeben. Der Prozess wird fortgesetzt.