Remscheider vor Gericht 39-Jähriger mit Heroin erwischt – Bewährungsstrafe

Remscheid/Wuppertal · Reichlich verstimmt verließ der angeklagte Remscheider das Landgericht in Wuppertal. Die Berufung wurde am Mittwoch nämlich verworfen.

 Die Symbole für die Justiz sind seit Jahrhunderten die Augenbinde der Justitia und die Apothekerwaage.

Die Symbole für die Justiz sind seit Jahrhunderten die Augenbinde der Justitia und die Apothekerwaage.

Foto: dpa/David-Wolfgang Ebener

Wer kennt sie nicht? Die Symbole für die Justiz sind seit Jahrhunderten die Augenbinde der Justitia („ohne Ansehen der Person“) und in der Hand die Apothekerwaage mit den beiden Schalen, in denen „Für und Wider“ gegeneinander aufgewogen werden. Im Fall des 39-jährigen zurzeit arbeitslosen Remscheiders spielte die Waage noch eine ganz andere Rolle. Denn erwischt worden war der einschlägig vorbestrafte Mann im Dezember 2019 mal wieder mit für ihn „nicht erlaubten Betäubungsmitteln“.

Gerade hatte er sie in Remscheid gekauft, prompt nahm sie ihm die Polizei bei einer Kontrolle wieder ab. Zum Messen allerdings benötigten die Beamten eine Hochpräzisionswaage – sichergestellt hatten sie 0,3 Gramm Marihuana und 0,1 Gramm Heroin. Eine winzige Menge, nur für den Eigenbedarf, so argumentierte der Remscheider, der siegessicher auf einen Anwalt verzichtet hatte. Winzig ja, so das Amtsgericht Remscheid, aber es hätte keine harte Droge wie Heroin dabei sein dürfen – also verurteilte man ihn zu vier Monaten Haft auf Bewährung.

Der Remscheider mochte die Strafe nicht akzeptieren und ging in die Berufung. Vor der Richterbank am Landgericht Wuppertal, auch diesmal ohne Anwalt, verließ ihn aber der Mut, der Antrag auf einen Pflichtverteidiger wurde abgelehnt. Nicht nur, weil es dafür viel zu spät war, sondern auch, weil das Strafmaß zu gering war.

So musste er selbst das Gericht davon überzeugen, dass er mittlerweile von seiner Drogensucht wegzukommen versuche, leider seien alle Entzüge bislang erfolglos gewesen. Aber jetzt sei er in einem Methadon-Programm: „Ich habe mich wirklich gebessert.“ Und schob nach, er sei „nicht kriminell“, als die Richterin sein Strafregister durchblätterte, das seit dem Jahr 2000 rund 19 Verurteilungen aufzeigte. Nichts von wirklichem Gewicht – ähnlich wie auch jetzt bei den Drogen. Die Länge der Liste allerdings ließ das Gericht an der Besserung zweifeln, trotz einer bedrückenden familiären Situation und der Bereitschaft zu einem Geständnis.

Die Berufung wurde verworfen, die Bewährungsauflagen mit der Bewährungsaufsicht und einem jährlichen Drogen-Screening bleiben ebenfalls. Und natürlich die Gefahr, bei eventuellem Verstoß oder Rückfall wirklich die Haft antreten zu müssen. Reichlich verstimmt verließ der Remscheider das Gericht.

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