Politik in Remscheid 31.430 Euro Nebeneinkünfte des OB

Remscheid · Neben seinem Gehalt als Oberbürgermeister hat Burkhard Mast-Weisz (SPD) im vergangenen Jahr Nebeneinnahmen in Höhe von 31.430 Euro bezogen. Das geht aus einem Bericht der Verwaltung für die Ratssitzung am Donnerstag hervor.

 Oberbürgermeister Burkhard Mast-Weisz (SPD) ist Mitglied in vielen Aufsichtsräten und anderen Gremien.

Oberbürgermeister Burkhard Mast-Weisz (SPD) ist Mitglied in vielen Aufsichtsräten und anderen Gremien.

Foto: Moll, Jürgen (jumo)

Diese Darstellung gegenüber dem Rat ist Pflicht eines jeden Hauptverwaltungsbeamten. So will es das Korruptions-Bekämpfungsgesetz des Landes NRW.

Die Aufstellung für die Politik listet für Mast-Weisz eine Reihe von Mitgliedschaften in Vorständen, Aufsichtsräten und Verwaltungsräten auf. Die Liste reicht von der Mitgliedschaft in der Gesellschafterversammlung des Verbands der kommunalen RWE-Aktionäre bis zur stellvertretenden Mitgliedschaft im Regionalrat der Provinzial.

Von den insgesamt 25 Tätigkeiten wird die Mehrzahl nicht vergütet. Die größte Summe im verbleibenden Teil überwies mit
19.180 Euro die Sparkasse Remscheid, in deren Verwaltungsrat der OB sitzt. Jeweils 2100 Euro entfallen auf die Mitgliedschaft im Aufsichtsrat der Stadtwerke Remscheid sowie deren Tochter EWR GmbH. Auch in den Aufsichtsräten der beiden kleineren Stadtwerke-Töchter H2O GmbH und Park Service GmbH ist der OB vertreten (jeweils 1050 Euro). Hinzu kommen noch Mitgliedschaften im Aufsichtsrat der städtischen Wohnungsaktiengesellschaft Gewag sowie in den Regionalbeiräten von LBS und Provinzial.

Das Gesetz definiert Höchstgrenzen für Nebeneinkünfte. Was darüber hinaus geht, fließt an die Stadt. Dabei wird die Mitgliedschaft im Sparkassenverwaltungsbeirat separat betrachtet. Zusammen genommen fließen 6375 Euro in die Stadtkasse, den Rest darf der OB behalten. Anders behandelt werden die 10.020 Euro, die Mast-Weisz als Mitglied in der Verbandsversammlung des Rheinischen Sparkassen- und Giroverbandes erhält. Sie gelten als zu versteuerndes Einkommen.

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