Remscheid Prügelei mit Gehstock – Verfahren eingestellt

Remscheid · Wenn zwei Nachbarn sich treffen, bedeutet das nicht immer eitel Sonnenschein. So geschehen im Mai 2008, als es spätabends an der Baustraße zu einer größeren Rangelei zwischen vier Personen kam. Gestern mussten sich zwei von ihnen wegen gefährlicher Körperverletzung vor Amtsrichter Dr. Wolfram von Borzeszkowski verantworten.

Warum sie auf der Anklagebank saßen, konnten sich Vater und Sohn jedoch kaum erklären. Denn als der 36-jähriger Türke seine Eltern am Tatabend abholte und dafür kurz am Fahrbahnrand parkte, soll es nach seinen Angaben zu ersten unschönen Gesten aus dem Auto eines Nachbarn heraus gekommen sein. Der wollte seine Mutter nach Hause bringen und kam angeblich nicht an dem parkenden Fahrzeug vorbei. Als der 36-Jährige wenige Minuten später das mittlerweile geparkte Fahrzeug des Nachbarn passieren wollte, stand deren Fahrertür weit offen, so dass es für ihn kein Durchkommen gab. Anschließend kam es zu wechselseitigen Provokationen, Beleidigungen und einer Prügelei. Nachdem der 36-Jährige ausgestiegen war, standen sich die beiden Kontrahenten Nase an Nase gegenüber. Der Vater (76) des 36-Jährigen soll seinen Gegenüber mit seinem hölzernen Gehstock traktiert und auch dessen Mutter angegriffen haben. Das sahen Vater und Sohn anders. "Der Nachbar hat uns provoziert und unsere Nationalität beleidigt", betonte der Sohn. Dass er ihn als "Penner" bezeichnet hatte, sei ja wohl nur logisch. Als der Nachbar gegen das Auto des 36-Jährigen getreten hatte, eskalierte die Situation. "Er hat mich plötzlich gepackt und wollte mich zu Boden reißen. Das war richtig brutal", gab er an. Er habe sich wehren müssen.

Zeuge sah "gezielte Schläge"

Was folgte, war ein regelrechter Ringkampf mitten auf der Straße, wie ein Zeuge aus dem Küchenfenster gegenüber beobachtete. "Ich hörte laute Stimmen und sah gezielte Schläge des älteren Mannes mit dem Stock, wahrscheinlich, um seinen Sohn zu verteidigen", berichtete er. Noch bevor die Polizei eintraf, versuchte er, zu schlichten.

Da Staatsanwalt und Richter überzeugt waren, dass sich beide Seiten gegenseitig provoziert hatten und die Verletzungen aller Beteiligten geringfügig waren, wurde das Verfahren schließlich auf Kosten der Staatskasse eingestellt.

(RP)
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