REMSCHEID/WUPPERTAL Nötigung: Angeklagter nimmt Berufung zurück

REMSCHEID/WUPPERTAL · Ein 33-jähriger Remscheid folgte bereitwillig der Empfehlung des Berufsrichters zur Rücknahme der Berufung. In erster Instanz war er wegen Nötigung zu einer Geldstrafe von 4500 Euro verurteilt worden, obwohl die Staatsanwaltschaft auf Freispruch plädiert hatte.

Körperverletzung und Sachbeschädigung: Die Vorstrafenliste des Angeklagten war lang – und all das war vor zehn Jahren und damit schon lange her. Nun allerdings fiel ihm die kriminelle Vergangenheit wieder auf die Füße. Und das nur, weil er wegen Schwarzfahrens und einer nicht bezahlten Geldstrafe als „Ersatzstrafler“ im offenen Vollzug der JVA in Lüttringhausen gelandet war.

Ob seine Freundin noch draußen auf ihn wartete oder ob sie sich schon einem Anderen zugewandt hatte ? Das schien der 33-Jährige im Herbst 2019 nicht so genau gewusst zu haben. Beide hatten schon zuvor eine On-Off-Beziehung geführt – aus Sicht des Angeklagten befand man sich inmitten seines JVA-Aufenthaltes offenbar im Off-Modus. Unter den jeweiligen Trennungen schien er schon zuvor gelitten zu haben.

In der Anklage ist dazu zu lesen, dass er die Wohnung der Freundin trotz deren Aufforderung nicht verlassen haben soll. Stattdessen soll er das Mobiliar zerschlagen und immer wieder Kontakt zu der Frau gesucht haben. Weggesperrt in der „Stube“ des offenen Vollzuges soll die Lage schließlich eskaliert sein. Nicht wissend, was die Freundin während seiner Abwesenheit treibt, soll er ihr in einer dieser einsamen Nächte um 1.13 Uhr eine SMS geschickt haben. Erbost darüber, das die Frau damit gedroht hatte, die JVA über seinen eigentlich verbotenen Handy-Gebrauch zu informieren, schrieb er ihr: „Im Gegenzug werde ich mal die Polizei und das Jugendamt zum Kai schicken.“

Dem besagten Nachbarn unterstellte der Angeklagte ein Verhältnis mit der eigenen On-Off-Freundin. Diese hatte genug von den Zudringlichkeiten und zeigte den 33-Jährigen an. Der wiederum hatte auch nach der Haftentlassung nichts Eiligeres zu tun, als gleich wieder Handy-Nachrichten zu verschicken. Diesmal mit pornografischem Inhalt – die Frau fühlte sich gestalkt und war mittlerweile arbeitsunfähig.

Das Amtsgericht hatte den Fliesenleger wegen Nötigung zu einer Geldstrafe von 4500 Euro verurteilt, obwohl sogar die anklagende Staatsanwaltschaft auf Freispruch plädiert hatte. Gegen das erstinstanzliche Urteil war der Angeklagte in Berufung gegangen. Angeblich, weil sein mittlerweile entpflichteter Anwalt ihm das empfohlen habe. Nun wiederum war es die Empfehlung des Berufsrichters zur Rücknahme der Berufung, der er bereitwillig folgte. Unterm Strich bleiben nun also die 4500 Euro, die der 33-Jährige zu zahlen hat. Und die Beziehung scheint mittlerweile wieder im On-Modus zu sein. Die Freundin hatte den Angeklagten zur Verhandlung begleitet und wartete im Gerichtsflur.

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