Remscheid Prozess um Brandstiftung - Freispruch für die Angeklagte

Remscheid · Absicht konnte nicht nachgewiesen werden.

Eine 37-jährige, der schweren Brandstiftung in Remscheid angeklagt, bleibt frei. Gegen das Urteil des Amtsgerichts Remscheid, das die Frau mangels Beweise im August freigesprochen hatte, hatte die Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt. Die hat das Landgericht Wuppertal gestern verworfen: Die Frau konnte das Gerichtsgebäude verlassen.

Es sei ein "klassischer Freispruch", sagte der Richter nach der sechseinhalbstündigen Verhandlung, die lediglich durch eine verkürzte Mittagspause unterbrochen war. Vernommen wurden neben der Angeklagten sechs Zeugen. Ein Gutachter hatte kurz nach der Tat im April 2012 zweifelsfrei festgestellt, dass auf dem Herd mit eingeschalteter Kochplatte Plastikteile gelegen hatten, und dass eine offene Flamme - vermutliche eine Kerze oder ein Gasfeuerzeug - einen Polsterhocker im Wohnzimmer angezündet hatte. Die Folge: ein Sachschaden von 60 000 Euro. Ein eingeschaltetes Bügeleisen auf einem Bügelbrett hatte noch nicht "gezündet". Das alles zusammen könne unmöglich ein Zufall gewesen sein, sagte der Gutachter. Das führte auch die Staatsanwältin in ihrem Plädoyer an. Als mögliches Motiv der Angeklagten nannte sie die anberaumte Zwangsräumung der Wohnung einen Tag später. Die Beweisaufnahme hatte zudem einen erheblichen labilen Zustand der Angeklagten zur Tatzeit aufgedeckt: steter Geldmangel, unsteter Lebenswandel, Stress mit den Vätern ihrer Kinder, dem Arbeitsamt und einem Erziehungshelfer.

"Ich habe Fehler gemacht", sagte die Angeklagte. Sie habe aber die Wohnung nicht angezündet. Tatsächlich hatte sie mit zweien ihrer Kinder die Wohnung kurz vor Brandbeginn ganz normal verlassen, die Kinder hatten nichts von Brandvorbereitungen gemerkt. "Warum sollte sie die Wohnung bewusst abfackeln, ohne vorher Wertsachen und wichtige Papiere sicherzustellen?", sagte der Richter in der Begründung des Freispruchs.

Als möglichen Täter belastete die Angeklagte ihren Ex-Freund, der zur Tatzeit noch ambulanter Patient der Stiftung Tannenhof war. Die beiden hatten sich kurz vor dem Brand im Streit getrennt. Der Mann habe ihr danach öfter nachgestellt und auch noch einen Wohnungsschlüssel gehabt. Das bestritt er. Er benannte seine Schwester als Zeugin der Schlüsselübergabe. Die Kammer ließ die Schwester kommen. Doch an die Schlüsselgabe konnte sie sich nicht erinnern. "Kann sein, kann nicht sein", sagte zum Schluss der Richter zu allen Argumenten. Die Angeklagte als Täterin zu sehen, sei nicht naheliegend, könne aber auch nicht ausgeschlossen werden. Damit gelte: "Im Zweifel für die Angeklagte."

(RP)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort