Teilweise sehr junge Angeklagte Streit in Remscheid eskaliert in Messerstecherei

Remscheid/Wuppertal · Vor dem Landgericht Wuppertal wird gegen drei teils sehr junge Männer verhandelt. Ein 24-jähriges Opfer des Vorfalls vor dem Remscheider Allee-Center erlitt schwere Kopfverletzungen.

Es ist der große Schwurgerichtssaal am Landgericht Wuppertal, was die Bedeutung der Anklage unterstreicht. Aber die Räumlichkeit hat selten so junge Angeklagte gesehen wie am Montag: Während der vermutliche Haupttäter, trotz seiner jetzt schon 21 Jahre, vorerst als „Heranwachsender“ vorgeführt wird, gelten die beiden anderen Angeklagten, deren Täter-Rolle im Prozess noch geklärt werden muss, als „Jugendliche mit Verantwortungsreife“. Ihr Alter? Jetzt 15 und 17 Jahre alt. In dieser Umgebung wirken sie noch jünger, umgeben von den großgewachsenen Anwälten könnte der Kontrast kaum stärker sein.

Beteiligt waren die drei an einem blutigen Streit im September 2021 vor dem Allee-Center. Während einer Busfahrt aus Richtung Quimperplatz kommend, waren sie aus bislang unbekannten Gründen mit einem 16- und einem 24-Jährigen in einen Streit geraten. Bereits im Bus soll der 21-jährige Angeklagte mit einem großen Messer gedroht haben. Nach dem gemeinsamen Aussteigen aus dem Bus eskalierte die Situation, mit Tritten und Schlägen sollen die drei Angeklagten über die beiden anderen hergefallen sein.

Der 21-Jährige soll es nicht bei Handgreiflichkeiten belassen haben, sondern mit einem Messer auf den  24-Jährigen eingestochen haben. Dabei soll das Messer tief in den Kopf des Opfers eingedrungen sein. Das begründet den Vorwurf der Anklage, es habe sich bei dem Vorfall um eine versuchte Tötung gehandelt, mindestens aber um die Billigung eines tödlichen Ausgangs einer solchen Tat.

Die Folgen für das Opfer sind gravierend, die Anklage spricht von „dauerhaft signifikanten Lähmungen“, zudem sei das Sprachzentrum betroffen und das Sprechvermögen eingeschränkt. Sein 16-jähriger Begleiter hatte Glück, er soll lediglich einen mehrere Zentimeter langen Messerstich unterhalb des Bauchnabels erlitten haben.

Während die beiden älteren Angeklagten aus der Untersuchungshaft vorgeführt wurden und im Gericht auf ihre Anwälte trafen, saß der Jüngste alleine da: Seine Anwältin hatte sich kurzfristig krank gemeldet. Das Angebot des Gerichts zur Bestellung eines anderen Anwalts, um den Termin zu retten, löste keine Begeisterung aus. Die Mutter des Angeklagten als Erziehungsberechtigte lehnte dies erst vehement ab, weil sie befürchtete, der ihr unbekannte Anwalt solle nun ihren Sohn anstatt der eingearbeiteten Anwältin den gesamten Prozess über begleiten. Sie stimmte aber schließlich zu, als klar wurde, dass sich dieser Ersatz nur auf den aktuellen Termin beschränken werde.

Aber auch das Gericht bekam Bedenken – es sah die Pflicht, dem Angeklagten eine Bedenkzeit zu geben, um jedem Vorwurf einer Überrumplung zuvorzukommen. Also wurde die Verhandlung unterbrochen und wird erst am 15. März weitergeführt. Bis dahin sollte sich klären lassen, in welcher Form eine anwaltliche Vertretung zustande kommen kann oder ob sie vielleicht sogar unnötig wird.

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