Serie Erben Und Vererben (4) Potentielle Erben müssen sich kümmern

Remscheid · Im Todesfall sollten die Angehörigen schnell alle Fragen zum Vermögen klären. Ämter müssen informiert, Dokumente beantragt werden.

 Was tun Erben, wenn der Verstorbene Schulden hat?

Was tun Erben, wenn der Verstorbene Schulden hat?

Foto: dpa

Im Todesfall wird von dem potentiellen Erben zügig Initiative verlangt. Er muss sich um die Rechtsgeschäfte des Verstorbenen kümmern und die Regelung des Erbes in die Wege leiten. Folgende Punkte sollten Angehörige berücksichtigen.

Was sollten die Hinterbliebenen als Erstes tun?

Die wichtigste Urkunde, die nach einem Sterbefall benötigt wird, ist die Sterbeurkunde. Dieses Dokument ist beim Standesamt zu beantragen, in dessen Zuständigkeitsbereich der Todesfall eingetreten ist. Hatte der Verstorbene eine Lebensversicherung, ist die Versicherungssumme fällig. Bei der Benachrichtigung der Versicherung sollten die Angehörigen Fristen berücksichtigen, um bei der Auszahlung nicht Probleme zu bekommen.

Wie kann ein Angehöriger über Konten und Depots des Verstorbenen verfügen?

Konten eines Verstorbenen werden nicht automatisch gesperrt. Um auf die Konten des Verstorbenen zurückzugreifen, müssen Erben bei Banken einen Legitimationsnachweis vorlegen. Am einfachsten ist dies, wenn es ein notariell beglaubigtes Testament gibt. Sinnvoll ist auch, noch zu Lebzeiten des Erblassers eine Bank-Vollmacht für einen Angehörigen auszustellen.

Mitunter weiß der Angehörige nicht genau, welche Konten der Verstorbene bei welchen Kreditinstituten hatte. Was ist in einem solchen Falle zu tun?

Ist die Hausbank des Verstorbenen bekannt, sollte diese um eine Auskunft über alle Konten und Depots sowie Kontoverbindungen zu anderen Kreditinstituten im In- und Ausland gebeten werden. Ansonsten kann unter anderem beim Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken, beim Bundesverband deutscher Banken oder beim Deutschen Sparkassen- und Giroverband nachgefragt werden, ob der Erblasser bei den jeweiligen Kreditinstituten Konten unterhalten hat.

Wann braucht der Erbe einen Erbschein?

Liegt kein Testament vor, muss beim Nachlassgericht einen Erbschein beantragt werden - was oft mehrere Wochen dauern kann. Gibt es ein Testament, ist die Ausstellung eines Erbscheines nicht nötig. Experten empfehlen, bei der Abfassung eines Testaments die Hilfe eines Notars in Anspruch zu nehmen. So können falsche oder missverständliche Begriffe im Testament verhindert werden. Zudem können Unklarheiten bei der Abfassung des letzten Willens zu Rechtsstreitigkeiten führen.

Was macht man bei Schulden des Erblassers?

Als Erbe muss man auch die Verbindlichkeiten des Erblassers wie etwa unbezahlte Rechnungen, Bankdarlehen oder Steuerschulden übernehmen. Sind die Schulden zu hoch, kann das Erbe ausgeschlagen werden. Die Ausschlagung muss beim Nachlassgericht beantragt werden.

Möglich ist aber auch, das Erbe anzunehmen und einen Nachlassverwalter zu bestellen oder einen Antrag auf Eröffnung eines Nachlassinsolvenzverfahrens zu stellen. Experten empfehlen in jedem Fall, sich in dieser Frage mit einem Anwalt zu beraten.

(RP)
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