Remscheid Pflichten für DOC-Nachfolger bindend

Remscheid · Könnten der Stadt Remscheid Nachteile entstehen, wenn ein Rechtsnachfolger das Designer Outlet Center übernimmt und Pflichten nicht mehr bindend sind? Entgegen der Stadt Einnahmen aus dem Grundstücksverkauf? Um solche Fragen rund ums DOC ging es gestern in der Bürgerfragestunde zu Beginn der Ratssitzung. Fragesteller Hans Gerd Göbert beruft sich auf den städtebaulichen Vorvertrag, den die Stadt 2013 mit dem Investor abgeschlossen hat. In diesem gehe es um die Bedingungen für den Verkauf von 72.477 Quadratmetern Fläche in Lennep - fast ein Drittel der auf Gebäude und Betriebe fallenden Flächen im Stadtteil, hat er nachgerechnet. Die Stadt habe mit dem Vorvertrag auch "unwiderruflich" einer Vertragsübernahme zugestimmt, zitiert er. Mit Bekanntgabe der Rechtsnachfolge scheide der Investor mit allen Rechten und Pflichten aus mit der Stadt bestehenden Vertrag aus. Ob sich der Rechtsnachfolger auch der Grunderwerbssteuerpflicht entziehen könnte, war eine weitere Frage.

Wie Stadtplaner Robin Denstorff erklärte, ist dieser Vorvertrag durch den Grundstückskaufvertrag zum DOC 2014 abgelöst worden, die Anfrage beziehe sich somit auf eine alte, nicht mehr gültige Regelung. Der Grundstückseigentümer dürfe nur mit Zustimmung der Stadt verkaufen und nur unter der Maßgabe, dass der Nachfolger sämtliche Pflichten übernimmt. Diese werden in dem städtebaulichen Vertrag geregelt, der voraussichtlich Mitte Dezember abgeschlossen werde. Die Fraktionen schlossen sich den Ausführungen der Verwaltung an.

(RP)
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