Remscheider vor Gericht Palettenhändler wegen Steuerhinterziehung angeklagt
Remscheid · Der Geschäftsführer mehrerer Unternehmen mit Sitz in Remscheid wurde aus der JVA vorgeführt. Die Anklage wurde verlesen, und dann war auch schon Schluss an diesem ersten Verhandlungstag vor der Wirtschaftskammer des Landgerichts in Wuppertal.
Dort muss sich der 47-jährige Unternehmer wegen Steuerhinterziehung verantworten, aus dem Handel mit Scheinrechnungen soll er mehr als 1,5 Millionen Euro erlangt haben. Der Angeklagte soll als Palettenhändler überwiegend in Baden-Württemberg, Hessen und NRW tätig gewesen sein. Spätestens 2017 soll er beschlossen haben, Steuern zu hinterziehen, indem er Rechnungen für vermeintliche Lieferungen von Gitterboxen und Paletten erstellt haben soll, welche offen die vermeintlich fällige Umsatzsteuer ausgewiesen haben sollen. Tatsächlich soll der Angeklagte die abgerechneten Lieferungen weitestgehend gar nicht erbracht haben. Es soll sich überwiegend um Abdeck- und Scheinrechnugen gehandelt haben, die seinen Kunden zum Abzug der Vorsteuer und von Betriebsausgaben gedient haben sollen.
Einlassen wollte sich der 47-Jährige am ersten Verhandlungstag nicht – vor allem auch, weil er bislang nur teilweise in seine Akte habe schauen können. Das sei schwierig in der JVA, jedes Mal sei dort der Laptop abgestürzt. Einmal sei ihm ein dreistündiges Aktenstudium gelungen. Er habe davon Kopfschmerzen bekommen und sich eine kurze Pause erbeten, danach habe es wieder Probleme mit der Technik gegeben. Auch mit seinem Anwalt habe er bislang nicht in ausreichendem Maße sprechen können. Er stehe für ein Telefonat auf der Warteliste, geklappt habe es bislang damit noch nicht.
Den Vorsitzenden Richter ließ der Angeklagte wissen, dass er es nicht gewohnt sei, um alles ständig bitten zu müssen. Nun will sich der Vorsitzende selbst bei der JVA darum bemühen, dass dem Angeklagten dort ausreichender Einblick in seine Akten gewährt wird. Erst dann will sich der Mann zu den Tatvorwürfen einlassen. Mit im Saal: ein Steuerfahnder der Finanzbehörde. Ihm wurde nun auf Bitten des Angeklagten aufgetragen, diesem die Kontoauszüge seiner Firmen zur Verfügung zu stellen. „Damit kann ich mich in vielen Dingen entlasten“, glaubt der 47-Jährige. Er wolle auch Angestellte als Zeugen laden lassen, die ihn ebenfalls entlasten würden.
Mit zwei Ordnern aus der Akte und einer Auflistung der Scheinrechnungen wurde er nun erst einmal zurück in die JVA gebracht. Zuvor wollte er noch die Gelegenheit nutzen, um sich nach dem Verhandlungstag im Untergeschoss der JVA mit seinem Anwalt zu unterhalten.
Auch Zeugen wurden bislang noch nicht geladen, weil der Vorsitzende Richter erst schauen wollte, inwieweit das nach einer möglichen Einlassung des Angeklagten überhaupt erforderlich ist. Das soll nun allerdings nachgeholt werden. Im Juli soll dann das Urteil verkündet werden.