Remscheid Nach Pleite – Hoffnung für Bankopfer

Remscheid · Für Remscheider, die mit Lehman-Zertifikaten der Citybank Verluste erlitten haben, gibt es Hoffnung. Die Verbraucherzentrale NRW hat sich mit dem Geldinstitut auf eine Kulanzregelung geeinigt, die Ende Mai in Kraft trat. Nach einem Punktesystem sind Rückzahlungen zwischen 30 und 80 Prozent möglich. Nach Angaben der Citybank werden ein Viertel aller Betroffenen profitieren. 27 Millionen Euro würden zurückerstattet.

Wie viele Remscheider von der Lehman-Pleite betroffen sind, weiß Lydia Schwertner, Leiterin der Verbraucherzentrale, nicht. "Der Beratungsbedarf ist aber groß. Wir haben 50 Personen betreut", erklärte sie gestern bei einem Pressegespräch. Im Schnitt hätten die Remscheider 40 000 Euro verloren. Allen Betroffenen bleibt neben der Kulanzregelung die Möglichkeit einer Klage. Die ist aber zeitaufwändig und teuer. Sammelklagen sind nach Ansicht von Anwalt Lutz Stader, der für die Verbraucherzentrale im Einsatz ist, unmöglich. "Es geht um den Einzelfall, jedes Risikoprofil sieht anders aus", betonte er. Er rate Betroffenen, die Regelung zu akzeptieren, "denn sonst müssen sie beweisen, dass sie schlecht beraten wurden." In Remscheid habe vor allem die Dresdner Bank sehr aktiv mit Lehman-Zertifikaten gehandelt, hier gebe es aber noch keine Kulanzregelung.

Von der Citybank angesprochen wurden meist Rentner, die über Festgeld oder Immobilienfonds verfügten. "Die Kunden hatten großes Vertrauen in ihre Bankberater", sagte Stader. In den USA hätten solche Papiere nicht verkauft werden dürfen, weil es verboten war .

Das Punktesystem, auf das sich Citybank und Verbraucherzentrale geeinigt haben, basiert auf sechs Kriterien, die unterschiedlich gewichtet werden – Alter (15 Prozent), Anlagestrategie (25 Prozent), Depotanteil Lehman, liquides Vermögen, Datum der Zeichnung (je zehn Prozent) und angebliche Risikoüberschreitung auf Kundenwunsch (30 Prozent). Die Berechnung können Betroffene im Internet durchführen. Stader rät aber, die 26 Euro Beratungsgebühr bei der Verbraucherzentrale in Kauf zu nehmen, denn viele seien überfordert.

Wer eine Rückzahlung prüfen will, benötigt von der Citybank die Wertpapier-Order (Kaufauftrag) vom Datum des Lehman-Kaufs, das Risikoprofil aus der Finanzplanung und alle Depotauszüge. Ausgeschlossen von der Entschädigung sind verjährte Fälle, wenn der Kauf vor dem 1. Juni 2006 getätigt wurde, und wenn bereits ein Gerichtsverfahren läuft. Bis 31. Dezember müssen Forderungen an die Citybank geltend gemacht werden.

Info % 02191 293411, Alleestraße 101-103

(RP)
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