Remscheider vor Gericht Nach Angriffen: 37-Jähriger muss in psychiatrische Klinik
Remscheid · Bekannt war der 37-jährige Remscheider bei Polizei und Gerichten schon lange durch grundlos tätliche Angriffe und einen intensiven Drogenkonsum von Cannabis, Kokain, Heroin und Amphetaminen.
Der urplötzliche heftige Angriff auf einen Arzt der Suchtklinik Langenberg, einer Dependance der Lüttringhauser Stiftung Tannenhof, der ihm die Notaufnahme im April 2021 verweigerte, hatte eine Vorgeschichte im seltenen Behandlungsverbot durch die Klinik. 37 Mal hatte er sich schon selbst dort eingeliefert, um dann genauso überraschend wieder zu verschwinden oder während der Therapien in Drogenkonsum zurückzufallen.
Auch ohne Namensnennung erkannte ihn der Arzt und verwies ihn des Klinikgeländes. Im Foyer wurde er dann vom Angeklagten gestellt und schwer am Kopf verletzt. Dies hätten ihm Polizeistimmen befohlen, so der Remscheider, er sei angegriffen worden und die Stimmen hätten ihm befohlen, zuzuschlagen. „Und Befehlen muss man gehorchen“, erklärte er. Das habe er in der Militärschule in Kasachstan vor seiner Umsiedlung und später in der Bundeswehr gelernt.
Er sei außerdem ständig in telepathischem Kontakt mit Angela Merkel, Wladimir Putin und Dmitri Medwedew, selber Mitglied der Polizei und auch der Bundeswehr und ständig im Dienst, auch wenn ihm die Ausstellung eines Waffenscheins verweigert worden sei. Ersatzweise trage er spitze Gegenstände wie Messer oder eine Geflügelschere mit sich.
Danach griff er in einem Discounter an der Kölner Straße einen Angestellten an, der ihn auf das korrekte Tragen einer Gesichtsmaske hinwies. Ähnlich der heftige Angriff nur kurze Zeit später auf einen Familienvater an der Hackenberger Straße. Der wollte ihm sein Handy nicht geben.
Der Gutachter stellte in ausführlichen Untersuchungen eine zum Teil ererbte Schizophrenie fest, die unabhängig vom Drogenkonsum existiere. Die Psychose durch 20-jährigen „brandgefährlichen Cannabismissbrauch“ sei selbst jetzt nach achtmonatigem Entzug auffällig. Er zeige keine Krankheitseinsicht, aber einen wirren Erklärungswahn. „Ich bin von der Polizei.“ Deshalb bestehe eine Gefahr für die Allgemeinheit.
In seltener Übereinstimmung mit Staatsanwalt und Verteidigerin beschloss das Landgericht in Wuppertal die geschlossene Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus.