Messerstecher-Prozess Zeuge mit vielen Widersprüchen

Remscheid / Wuppertal · Das Urteil wird am Montag im Prozess um eine Messerstecherei am Martinseck erwartet.

Bisher ist nur eines klar: Es gab einen heftigen Streit am Martinseck. Zwei ehemalige Freunde wollten lautstark etwas klären - was im emotionalen Chat ihrer Gruppe schon einer Kriegserklärung glich. Dann kam ein Dritter hinzu mit der Statur eines Bodyguards – und mit einem der Kontrahenten befreundet. Der baute sich hinter dem heute Angeklagten auf, es gab ein Gerangel und Schläge - und dann einen Messerstich. Der schwerverletzte Freund des „dritten Mannes“ musste mit dem eilig herbeigerufenen Notarztwagen in die Klinik gebracht werden. Der von beiden zuvor verprügelte Angeklagte wurde verhaftet und steht nur vor Gericht.

Vorgeworfen wird ihm dort, dass er im Streit dem Opfer ein Messer in den Bauch gerammt haben soll, was er jedoch vehement bestreitet. Zur Klärung wurde nun der „dritte Mann“ als Zeuge vernommen - und jetzt wird es undurchsichtig. Denn der war blitzschnell verschwunden, als Polizei und Krankenwagen am Sportplatz eintrafen. Dorthin war er mit dem Opfer geflohen. Bei einer ersten Vernehmung behauptete er, kein Messer mitgeführt zu haben. Aber der Angeklagte, der habe wild fuchtelnd mit einem Klappmesser gedroht.

Als Zeuge vor Gericht verhedderte er sich in Widersprüche, hatte doch ein Unbeteiligter am Streitort ein Messer von der Straße aufgelesen. Der Angeklagte kannte dieses Messer nicht, es war in der Mülltonne gelandet. Dort fand es später die Polizei, die daraufhin den Angeklagten verhaftete, der noch immer am Tatort stand. Seinen Protest und den Einwand, er selbst habe noch nie ein Messer besessen, werteten die Beamten als Schutzbehauptung.

Der „dritte Mann“ wiederum hatte vor der Verhandlung Akteneinsicht bekommen, sein Messer erkannt und wegen der DNA-Spuren lieber gleich bei Gericht zugegeben, dass es von ihm sei. Angeblich habe er es auf der Straße verloren. Aufheben und einstecken? Ach was, das sei ihm nicht so wichtig gewesen. Er trage aber selbstverständlich immer ein Messer mit sich und habe sich deshalb ein neues angeschafft. Das habe er ausnahmsweise im Auto gelassen. „Ich brauche das zum Briefe aufmachen, zum Öffnen von Paketen und um Äpfel zu schälen“. Und ja, es könne durchaus sein, dass er das Messer während der Schlägerei in der Hand gehalten habe. Aber das wäre nicht die Tatwaffe gewesen - die fehle ja noch. Der „dritte Mann“ habe bei der Prügelei noch ein zweites, ein Klappmesser dabeigehabt, heißt es. Sitzt also nun überhaupt der richtige auf der Anklagebank? Am Montag soll das Urteil verkündet werden.

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