Remscheid Lebenshilfe betrogen – Bewährungsstrafe

Remscheid · Um über 70 000 Euro soll der gestern vom örtlichen Amtsgericht verurteilte ehemalige Mitarbeiter der Remscheider Lebenshilfe den gemeinnützigen Verein erleichtert haben. Wegen Betrugs und Untreue wurde der 29-Jährige zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt. Zudem muss er monatlich 500 Euro bezahlen, um den Schaden wieder gut zu machen.

Für Gericht und Staatsanwaltschaft war klar: Der damalige Leiter der Schlosserei war nicht der Wohltäter, als der er sich zu Beginn der Verhandlung hatte darstellen wollen. Vielmehr hatte er – wie es Staatsanwalt Bernd Hogrebe formulierte – "im großen Stil abgeräumt und die Lebenshilfe übers Ohr gehauen". Nach Lage der Ermittlungen hatte der Beschuldigte im Juli 2007 die Auftragsvergabe an einen Lieferanten gestoppt, um die für die Fertigung benötigten Werkzeuge und Materialien an anderer Stelle zu beschaffen. "Da gab es immer Schwierigkeiten. Ich habe dafür gesorgt, dass die Produktion am Laufen blieb", versuchte er sich zu rechtfertigen.

Doch schaltete er als Zwischenhändler eine von ihm gegründete Firma ein, was er seinem Vorgesetzten und der Geschäftsleitung verheimlichte. Sodann bezog er die Produkte von anderen Unternehmen – darunter auch der als so unzuverlässig hingestellte Lieferant – und verkaufte sie mit satten Aufschlägen an die Lebenshilfe weiter.

Zudem schrieb er dem Verein Rechnungen für nicht gelieferte Waren in Höhe von knapp 67 000 Euro. Dabei nutzte der Mann das in ihn gesetzte Vertrauen maßlos aus. Eine Kontrolle, wie sie für innerbetrieblichen Vorgänge üblich ist, gab es für die Schlosserei nicht. Mittlerweile sei an dem System etwas verändert worden, sagte der als Zeuge geladene Geschäftsführer aus. Gegen die Beweislast führte der Angeklagte immer neue fragwürdige Erklärungsversuche zu Felde.

Keine entlastenden Unterlagen

Über eine Stunde redete er um den heißen Brei herum, bis er sich mehr oder weniger halbherzig auf die Vorwürfe einließ. Dabei konnte er die Geschäftsvorgänge nicht belegen, auch Unterlagen über seinen eigenen Zahlungsverkehr, die ihn hätten entlasten können, legte er nicht vor. Wo das in die eigene Tasche gewirtschaftete Geld geblieben war, konnte der wegen Kreditbetrugs vorbestrafte Angeklagte nicht erklären. "Sie tun hier so, als wenn Sie nicht bis drei zählen können. Aus meiner Sicht haben Sie zielgerichtet und planvoll die Lebenshilfe abgezockt", richtete Amtsrichter Dr. Wolfram von Borzeskowski deutliche Worte an den gut ausgebildeten Facharbeiter.

(RP)
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