Landgericht Wuppertal Erzieherin nimmt Berufung zurück

Remscheid/Wuppertal · Gedankenlose Übergriffigkeit oder sexuelle Belästigung? Mit dieser Frage hatte sich nach dem Amtsgericht nun auch das Wuppertaler Landgericht zu befassen, nachdem eine Erzieherin einer Ev. Kindertagesstätte wegen einer verhängten Geldstrafe von 1500 Euro in Berufung gegangen war.

Die 54-Jährige soll im März 2018 einer Auszubildenden (22) im Materialraum des Kindergartens mit beiden Händen über den Rücken gestreichelt und gesagt haben: „Oh, wir beide allein in der Kammer.“ Die junge Frau will in den Worten einen sexuellen Unterton wahrgenommen und sich von den Berührungen belästigt gefühlt haben.

Sie hatte sich noch am gleichen Tag telefonisch einer Kollegin anvertraut. Angezeigt hatte sie den vermeintlichen Übergriff erst Monate später und auch nur, weil die Angeklagte gesagt haben soll, dass sie sich anders habe verhalten können, wenn sie sich in der Situation im Materialraum unwohl gefühlt hätte. Sie habe als Opfer des Übergriffs eine Entschuldigung erwartet – und als die nicht erfolgt sei, habe sie die Kollegin wegen sexueller Belästigung angezeigt. Bestätigt gefühlt habe sie sich auch durch die Äußerungen anderer Erzieherinnen, die von ähnlichen Vorfällen berichtet haben sollen.

Nach dem nun angeklagten Vorfall soll es etliche Teamgespräche gegeben haben, auch mit dem Superintendenten sei die Sache besprochen worden. Pikant bei der Angelegenheit: Bei dem Opfer des vermeintlichen Übergriffes soll es sich um die Tochter einer ehemaligen Presbyterin handeln, der nach Ausbildungsende die Stelle angeboten worden sein soll, auf die eigentlich die als Springerin tätige Angeklagte hätte wechseln sollen. Die wiederum ist seit dem Vorfall freigestellt – die Ev. Kirche hat als Träger der Einrichtung einen Anwalt damit beauftragt, arbeitsrechtliche Konsequenzen zu prüfen.

Die Angeklagte selbst hatte die Vorwürfe bereits beim Amtsgericht bestritten. Sie habe keinerlei lesbische Ambitionen und der Hinweis darauf, dass man allein in der Kammer wäre, sei nur eine läppische Bemerkung gewesen. Die 54-Jährige sieht sich als Opfer einer Mobbing-Kampagne. Sollten die von ihr geschilderten Abläufe so zutreffen, würde das tatsächlich kein gutes Licht auf das Arbeitsklima in der Kita werfen. Ein Team soll von den Erzieherinnen der anderen beiden Gruppen massiv gemobbt worden sein – zu diesem soll auch die Angeklagte gehört haben. Dass sie ihre Kolleginnen durch überschwängliche Umarmungen begrüßt habe, sei bekannt gewesen. Gestört habe sich daran nur der stellvertretende Kita-Leiter, der sich derartige Überschwänglichkeiten verbeten haben soll.

Die Verhandlung hatte der Richter mit dem Hinweis an die Angeklagte begonnen, dass diese doch darüber nachdenken solle, die Berufung zurückzunehmen. Die hatte unter Tränen mehrmals mit ihrer Anwältin den Raum verlassen und nach mehreren Verhandlungsstunden zugestimmt. „Ich will nicht mehr, der Richter glaubt mir nicht“, hatte sie ihrer Anwältin zuvor zugeraunt. 

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