Remscheid Konten geplündert - Sieben Jahre Haft

Remscheid · Mit gesenktem Kopf nahm der Angeklagte das Urteil entgegen. Er hatte Bankdaten im großen Stil ausgespäht.

Wegen banden- und gewerbsmäßiger Fälschung von Zahlungskarten mit Garantiefunktion in Tateinheit mit Computerbetrug wurde der 30-Jährige am Dienstag von der vierten großen Strafkammer des Wuppertaler Landgerichts zu einer Freiheitsstrafe von sieben Jahren verurteilt. Damit ging der so genannte Skimming-Prozess nach 14 Verhandlungstagen zu Ende.

Sechs Mitangeklagte

Auch die sechs angeklagten Mittäter müssen teils mehrjährige Haftstrafen absitzen. Die Kammer sah es als erwiesen an, dass der geständige Angeklagte der "Cheftechniker" einer international agierenden Bande gewesen ist. Zwischen Januar und Mitte Juli 2010 hatte der Beschuldigte mit Hilfe zahlreicher Mittelsmänner bundesweit Bankdaten ausgespäht.

In seiner Fälscherwerkstatt in Dortmund glich der Täter die ausgelesenen Geheimzahlen mit den Kartendaten ab und leitete die Angaben per E-Mail ins Ausland weiter. Mit gefälschten Geldkarten wurden dann Summen in beträchtlicher Höhe abgehoben. Auch Remscheider kamen dadurch zu Schaden.

In seiner Urteilsbegründung skizzierte der Vorsitzende Richter den enormen Umfang der Straftaten: "Der Angeklagte arbeitete rund um die Uhr, von einigen Pausen abgesehen." Der Beschuldigte sei durch sein technisches Wissen der "Dreh- und Angelpunkt" für die Betrugsserie gewesen, bei der ein Gesamtschaden in Millionenhöhe entstanden war.

Er selbst hatte mindestens rund 109 000 Euro erbeutet. Ausdrücklich und sehr ausführlich hob der Richter allerdings hervor, dass das frühzeitige und umfassende Geständnis des Angeklagten sich deutlich strafmildernd auswirkte — auch wenn sein Verteidiger eine Freiheitsstrafe von "nur" fünf Jahren gefordert hatte.

Für jede einzelne Straftat habe sich die Kammer in einem Strafrahmen zwischen zwei und 15 Jahren bewegen müssen. Angesichts von 18 nachgewiesenen Delikten hätte somit die Strafe im zweistelligen Bereich liegen müssen. Da der Beschuldigte sein Vergehen aber gleich zu Prozessbeginn eingeräumt, damit seine Mittäter ebenfalls zum Geständnis gebracht und dem Gericht zig weitere Verhandlungstage erspart hatte, konnte eine — nach Auffassung der Kammer — "milde Strafe" verhängt werden.

Auf der anderen Seite habe der Mann sein Gastrecht in Deutschland missbraucht und überdies ein schlechtes Licht auf sein Heimatland geworfen, da in der Öffentlichkeit Skimming-Taten häufig mit rumänischen Straftätern in Verbindung gebracht würden. Allerdings hätten es die Geldinstitute den Tätern leicht gemacht, da es Möglichkeit einer besseren Sicherung der Bankautomaten gegeben habe.

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