Remscheid Kirmesplatz - Begehren läuft

Remscheid · Die Initiative aus 19 Lenneper und Lüttringhauser Vereinen hat ihren Antrag nachgebessert und ihn bei der Stadtverwaltung eingereicht. Nun soll der Bürger entscheiden, ob die Stadt den Kirmesplatz verkaufen darf.

 Das Osterfeuer ist eine von vielen Veranstaltungen, die auf dem Lenneper Kirmesplatz laufen. 2011 nutzten ortsansässige Vereine und Einrichtungen an insgesamt 51 Tagen den Kirmesplatz.

Das Osterfeuer ist eine von vielen Veranstaltungen, die auf dem Lenneper Kirmesplatz laufen. 2011 nutzten ortsansässige Vereine und Einrichtungen an insgesamt 51 Tagen den Kirmesplatz.

Foto: Jürgen MOll

Die Sprecher der Initiative aus 19 Vereinen, die sich gegen den geplanten Verkauf des Kirmesplatzes wenden, haben jetzt bei der Stadt Remscheid ihren Antrag für ein Bürgerbegehren eingereicht. Damit hat die Initiative eine entscheidende Hürde genommen, nachdem ein erster Entwurf des Bürgerbegehrens von der Stadtverwaltung wegen Formfehlern abgelehnt worden war.

Wie geht es jetzt weiter? Die Stadtverwaltung muss nun eine Kosteneinschätzung formulieren, die sich als entsprechender Passus auf dem Unterschriftenbogen wiederfindet. Dieser Absatz informiert die Unterzeichner über die Höhe der Kosten, die dann entstehen, wenn dem Bürgerbegehren entsprochen, also der Kirmesplatz nicht verkauft wird. Der Bürger soll so erfahren, welche Folgen seine Unterschrift haben kann.

Wie hoch sind diese Kosten? Sie werden nach Auskunft von Lutz Lajeweski vom Büro für Ratsangelegenheiten noch zusammengestellt. Laut Lajewski sind in der Summe der Einnahmeausfall durch den nicht zustande kommenden Verkauf des Grundstücks und die Höhe der laufenden Kosten für die Pflege enthalten, die die Stadt zu tragen hat, wenn der Kirmesplatz in ihrem Eigentum bleibt.

Gibt es eine Frist, die die Stadt für die Kostenschätzung einhalten muss? Nein. Je nachdem, wie lange die Stadt nun dafür braucht, zieht sich das Verfahren in die Länge. Klaus Kreutzer, Sprecher der Initiative, sagt, dass die Stadt bereits hätte vorarbeiten können. "Die Zahlen müssten längst in der Schublade liegen." Lutz Lajewski vom Büro für Ratsangelegenheiten hält dagegen: "Erst müssen sich die Ämter abstimmen. Die Anzahl der Angebote hat sich in den letzten Wochen verändert. Wir müssen den aktuellen Stand erfassen." Die Initiatoren werden darüber nicht nervös: Mit Einreichen des Antrags für das Bürgerbegehren ist das laufende Verkaufsversfahren erst mal gestoppt.

Könnte die Kostenschätzung strittig sein? Ja. Kreutzer geht davon aus, dass der Bilanz- oder der allgemeine Verkehrswert des Kirmesplatzes und nicht mögliche, künftig zu erzielende Einnahmen angesetzt werden. Der Kirmesplatz steht mit einem Bilanzwert von 300 000 Euro in den Büchern der Stadt. Ein Investor hat für den Platz 2,5 Millionen Euro geboten. Gegen die Kostenschätzung kann Kreutzer keinen Einspruch einlegen. Ist sie aus seinen Augen unrealistisch, überlegt er aber, dem Bürgerbegehren eine erklärende Ergänzung beizulegen.

(RP)
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