Abstimmung Kein Grundgesetz-Exemplar für Schulabgänger

Remscheid · Der Prüfantrag zur Schenkung wurde im Schulausschuss rege diskutiert und am Ende abgelehnt.

Ein gemeinsamer Prüfauftrag der SPD-Fraktion und der Ratsgruppe W.i.R. an die Verwaltung sorgte in der Schulausschusssitzung im Leibniz-Gymnasium für ordentlich Gesprächsstoff und Diskussionsbedarf.

Anlässlich des 70. Jahrestages der Gründung der Bundesrepublik Deutschland regten sie mit ihrem Antrag an, wieder die „Schulentlassgabe“ in Remscheid einzuführen. Spezielles Augenmerk liegt dabei vor allem auf dem Grundgesetz, von dem jeder Schulabgänger eine eigene Ausgabe erhalten soll.

Erden Ankay-Nachtwein (SPD) befürwortete den Vorschlag. Man müsse den Jugendlichen zeigen, dass die Demokratie etwas sei, um das man kämpfen müsse. Auch Fritz Beinersdorf (Die Linke) sprach sich dafür aus. Er selbst habe sein damals erhaltenes Exemplar noch heute. „Das ist eine gute Sache und ich denke, wir brauchen uns nicht Bange machen, dass es zu teuer werden wird“, ergänzte er.

Doch es gab auch viel Gegenwind von einigen Gremiumsmitgliedern. Alexander Schmidt (CDU) kritisierte zum einem den zweiten Punkt des Antrages, der eine Überreichung des Grundgesetzes durch einen offiziellen Vertreter der Stadt vorgibt. Die offizielle Entlassung der Schüler sei ohnehin sehr lang und mit verschiedenen Rednern bestückt, dass es nicht noch einen weiteren brauche.

Jedem einzelnen der Abgänger ein Exemplar in die Hand zu drücken, sei ihm zudem zu wenig. Stattdessen schlug er vor, lieber einen Fundus anzulegen, an dem sich Lehrer für den Schulunterricht bedienen könnten. „Die intensive Beschäftigung mit dem Grundgesetz bringt viel mehr“, betonte er.

Dieser Meinung war auch Lehrer Bernd Schaub (FDP). „Pädagogisch sinnvoll ist es, es im Unterricht zu behandeln und es nicht nur als Giveaway am Ende der Schulzeit in die Hand zu drücken. Das ist verbranntes Geld“, positionierte er sich deutlich.

Die stellvertretende Ausschussvorsitzende Jutta Velte (Grüne) sagte, das Thema gehöre bereits in die ersten Klassen, nicht in die letzten. Mehr Effekt hätte es, Jugendliche zur Teilnahme an Rats- oder Ausschusssitzungen einzuladen.

Jörg Bergemann, Schulleiter der Albert-Schweitzer-Realschule, versicherte, dass die Auseinandersetzung mit dem Grundgesetz bereits intensiv im Schulunterricht stattfinde. „Es ist wichtig, dass es keine hole Geste ist“, mahnte er.

Am Ende wurde der Prüfantrag bei acht Ja- und acht Nein-Stimmen abgelehnt.

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