Sollte das Coronavirus die Strafanstalt Lüttringhausen erreichen JVA Remscheid ist für den Ernstfall gewappnet

Remscheid · Es war zu befürchten, nun ist es Realität geworden: Das Corona-Virus ist im Strafvollzug angekommen. In der Justizvollzugsanstalt (JVA) Köln hat es einen Corona-Verdachtsfall gegeben, ein Häftling hatte über Grippesymptome und Fieber geklagt.

 Innenansicht der JVA in Lüttringhausen.

Innenansicht der JVA in Lüttringhausen.

Foto: Moll, Jürgen (jumo)

Der Mann war kurz zuvor aus Bayern gekommen – den Transport hatte ein Fahrdienst übernommen. Zwei Mitarbeiter der JVA, die zuvor Kontakt zu dem Häftling hatten, wurden vorsorglich nach Hause geschickt. Da sie für den Transport weiterer JVA-Insassen zum Gericht eingeteilt waren, mussten deren Prozesse kurzfristig abgesagt werden. Das Gebäude, in dem der Häftling untergebracht ist, wurde unter Quarantäne gestellt.

Auch am Düsseldorfer Landgericht wurde ein Prozessverlauf durcheinander gewirbelt, weil ein Verteidiger den in der JVA Heinsberg einsitzenden Angeklagten nicht hatte besuchen können. Nachdem es dort den ersten Corona-Fall in NRW gegeben hatte, wurde die JVA für den Besucherverkehr geschlossen. Das gilt offenbar auch für Anwälte, die ihre Mandanten vorerst bis zum 8. März nicht mehr in der JVA aufsuchen können.

Mit Blick auf die steigenden Corona-Fallzahlen und die Ereignisse in anderen Anstalten bewegt man sich auch in der JVA an der Masurenstraße in Lüttringhausen längst im Krisenmodus. „Wer in Risikogebieten im Urlaub war, wird für zwei Wochen nicht mehr zum Dienst eingeteilt“, sagt Anstaltsleiterin Katja Grafweg. Die JVA-Bediensteten würden sich zu Hause im Krankenstatus befinden – man wolle die Inkubationszeit abwarten und eine Ansteckungsgefahr ausschließen.

Wie man sich bei einem Corona-Verdachtsfall verhält und welche Maßnahmen dann zu ergreifen sind – dazu gibt es in der JVA regelmäßige Gespräche. Mit dem Gesundheitsamt sei man ebenso im Kontakt wie mit dem Gesundheitsreferat des Ministeriums in Düsseldorf. Von dort gebe es bislang noch keine Einschränkungen – Anwälte dürfen ihre Mandanten besuchen und auch private Besuche können nach wie vor stattfinden.

Dass sich das schnell ändern könnte, weiß auch Anstaltsleiterin Katja Grafweg. Selbstverständlich müsse und werde man dann sofort reagieren und die Besuchskontakte einschränken. Am Corona-Virus erkrankte Häftlinge könne man im Krankenbereich isolieren oder auch ins Justizvollzugskrankenhaus in Fröndenberg einweisen. Dort werden bereits planbare Operationen abgesagt – vermutlich auch, um sich auf die möglichen Herausforderungen vorbereiten zu können.

Sollten die JVA in Lüttringhausen oder auch andere Haftanstalten unter Quarantäne gestellt werden, hätte das zudem erhebliche Auswirkungen auf die Justizbehörden. Die Fahrdienste würden eingeschränkt und Prozesse müssten verschoben werden, weil Angeklagte nicht teilnehmen könnten. Schon jetzt ächzen die Gerichte unter der Prozessflut – in einigen Fällen könnte sogar die Verjährung drohen. Sollte sich die Lage nicht entspannen, könnten auf die Justizbehörden große Herausforderungen zukommen. Für die JVA-Insassen hingegen dürfte am Schwersten wiegen, dass die ohnehin eingeschränkten Kontakte auch zur Außenwelt zusätzlich erschwert werden würden.

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