Remscheid und Solingen Heuballenbrände: Angeklagter erscheint nicht vor Gericht

Remscheid/Solingen · „Ist Ihr Mandant nicht gekommen? Das gefällt mir gar nicht“, wandte sich der Richter an den Anwalt, der das bestätigen musste.

Und so saß nur der jüngere der beiden Angeklagten (23) auf der Anklagebank des Wuppertaler Amtsgerichts, während es dessen 66-jähriger Kompagnon vorgezogen hatte, die Ladung zu ignorieren. Dabei hätte der Richter besonders von ihm, den man als Drahtzieher in der Strohballen-Brandserie des vergangenen Jahres vermutet, einige Erklärungen erwartet. Bislang nämlich hat sich keiner der Beklagten zu den Fällen geäußert.

Bekannt ist nur, dass die Brandserie im Juli – die im Raum Solingen und Remscheid die Nerven der Landwirte strapazierte – nach sieben Bränden endete. Bis dahin waren mehrere Hundert Strohballen in Flammen aufgegangen. Geschätzter Sachschaden: 25.000 Euro. Bei dieser letzten Brandstiftung in Birgden hatte die Polizei die Männer ertappt. Beide angetrunken in einem Fahrzeug mit gefälschtem Kennzeichen. Der Jüngere als Fahrer, mit einer Rauchvergiftung und dazu auch noch mit gefälschtem Führerschein. Als bemerkenswert verdächtiges Gepäck im Auto stellte die Polizei einen Propangasbrenner und Grillanzünder sicher.

Wann er seinen Mandanten zuletzt gesprochen habe, wandte sich der Richter an den Anwalt. Der musste zugeben, dass das drei Monate her gewesen sei – bei einem Besuch in der JVA wegen einer anderen Sache. Denn unbeschriebene Blätter sind beide Angeklagten nicht. Besonders der Ältere war in diverse kriminelle Delikte verwickelt. Allerdings zeigten sich bislang noch keine Entgleisungen, die eine derart feurige Handschrift aufwiesen. Hätte es die Kamera eines Bauern nicht gegeben, die beide beim letzten Brand abgelichtet hatte, wäre die Anklage möglicherweise auf Vermutungen angewiesen. Das auffällige Fahrzeug der Angeklagten war zwar schon öfter in Brandnähe gesehen, aber nie gefunden worden.

Er habe sich die Akten der letzten Fälle gründlich angeschaut, so der Richter – und dabei sei ihm aufgefallen, dass der nicht erschienene Angeklagte schon vorherige Gerichtstermine geschwänzt haben soll. Es habe sogar Überlegungen für eine Sicherungsverwahrung gegeben. Nach den Brandstiftungen in Untersuchungshaft gelandet, hatte man die Männer mangels Fluchtgefahr schnell wieder entlassen. Und jetzt? Eine erneute Ladung oder Vorführung hielt das Gericht für nicht ausreichend – es wurde Haftbefehl erlassen, um den Angeklagten aus der Haft vorführen zu können.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort