Remscheid Handy am Steuer: Polizei wird strenger

Remscheid · Wer beim Autofahren telefoniert, hat ein vielfach höheres Unfallrisiko. Telefonieren am Steuer ist genauso gefährlich wie mit 0,8 Promille im Blut fahren. Was erlaubt ist - und was man am Steuer lassen sollte.

 Telefonieren am Steuer ist gleichzusetzen mit den Gefahren, die Alkoholkonsum beim Fahrer mit sich bringt.

Telefonieren am Steuer ist gleichzusetzen mit den Gefahren, die Alkoholkonsum beim Fahrer mit sich bringt.

Foto: Arno Burgi (Archiv)

Die Zahl der Autofahrer, die beim Fahren mit Handy erwischt werden, ist auch in Remscheid auffällig. "Wir beobachten zunehmende Nutzung von Smartphones beim Fahren", sagte Innenminister Ralf Jäger unlängst bei der Vorstellung der Landes-Unfallstatistik 2014 und fügte hinzu. "Selbst die Ablenkung durch einen kurzen Blick aufs Display bedeutet ein lebensgefährliches Risiko." Noch eindringlicher war folgender Vergleich des Innenministers: "Telefonieren am Steuer ohne Freisprechanlage ist genauso gefährlich wie 0,8 Promille im Blut, wer eine SMS schreibt, reagiert wie ein Fahrer mit 1,1 Promille".

Anja Meis von der Pressestelle der Polizei in Wuppertal kann ihrem obersten Dienstherren da nur beipflichten, und sie dehnt den Kreis derer, die sich und andere durch Telefonieren am Steuer in Gefahr bringen noch aus. "Selbst ein Fußgänger, der durch Telefonieren abgelenkt ist, kann belangt werden, Rücksichtnahme im Straßenverkehr gilt immer und für jeden".

 Die Oberbürgermeister der drei bergischen Großstädte: Norbert Feith (l.), Burkhard Mast-Weisz (2.v.l.) und Peter Jung (M.) bei der Bürgersprechstunde in Müngsten.

Die Oberbürgermeister der drei bergischen Großstädte: Norbert Feith (l.), Burkhard Mast-Weisz (2.v.l.) und Peter Jung (M.) bei der Bürgersprechstunde in Müngsten.

Foto: mak

Deshalb wird die Polizei auch künftig bei den allgemeinen Verkehrskontrollen verstärkt auf telefonierende Fahrer achten. Ob jemand erwischt wird, so Anja Meis, ist allerdings mehr oder weniger Zufall. "Wer sagt bei einer Kontrolle schon, dass er gerade sein Mobiltelefon benutzt hat". Manchmal, so die Pressesprecherin, fahren auch Kradpolizisten hinter einem Fahrer her, der am Steuer telefoniert und stellen ihn zur Rede. Das seit 2001 geltende Verbot - inzwischen liegt das Bußgeld bei 40 Euro plus 28 Euro Gebühren - gehört wohl immer noch zu den am häufigsten missachteten Vorschriften der Straßenverkehrsordnung. Eindeutige Zahlen gibt die Verkehrsbilanz der Polizei aber nicht her. "Es ist nicht ganz einfach festzustellen, ob das Handy tatsächlich benutzt wurde. Die Polizei kann zwar feststellen, ob und wann telefoniert oder SMS geschickt wurden. Aber nicht, ob das Telefon für etwas anderes genutzt wurde. Doch der Innenminister kündigte strengere Maßnahmen an: "Wenn nach einem Unfall mit Personenschaden der Verdacht besteht, dass der Fahrer durch das Handy abgelenkt war, wird die NRW Polizei das Handy sicherstellen und auf Anordnung der Staatsanwaltschaft auswerten, ob eine Kommunikationsverbindung zum Unfallzeitpunkt bestand."

Darf die Polizei mein Handy kontrollieren? Nein. Auch nach einem Unfall ist den Beamten der Blick ins Handy nur gestattet, wenn der Fahrer einverstanden ist. Oder wenn es einen dringenden Verdacht (etwa durch Zeugenaussagen) gibt, dass sich der Fahrer zum Unfallzeitpunkt mit dem Telefon beschäftigt hat.

Für diese Überprüfung ist eine Anordnung der Staatsanwaltschaft nötig, die im Einzelfall auch nachträglich erteilt werden kann. Bei Unfällen mit Verletzten soll die Überprüfung in NRW künftig Standard werden, hat Innenminister Ralf Jäger kürzlich angekündigt.

Ist Telefonieren über Kopfhörer erlaubt? Im Prinzip ja. Nur das Wählen oder Annehmen des Anrufs eben nicht. Denn: Das Verbot bezieht sich auf das Bedienen des Telefons. Auch das "Wegdrücken" eines Anrufs fällt darunter. Erlaubt sind ausschließlich Freisprecheinrichtungen, bei denen die Bedienung am Lenkrad erfolgt.

Und wenn ich das Handy als Navi nutze? Gilt das Gleiche. Die Bedienung des Geräts ist nicht gestattet. Das Verbot schließt damit auch SMS-Schreiben, Internetsurfen, Musikauswahl oder E-Mail-Lesen ein. Und es gilt auch für die Bedienung eines "normalen" Navigationsgeräts ohne Schalteinheit am Lenkrad.

Gilt das Verbot auch, wenn das Auto steht? So lange der Motor läuft: Ja. In Fahrzeugen mit Start-Stop-Automatik, die etwa vor einer roten Ampel abschalten, darf das Handy bedient werden. Wer in einem herkömmlichen Auto sitzt, riskiert ein Bußgeld, wenn er im Stau die Nachricht tippt, dass er sich verspäten wird. Streng genommen gilt das auch auf einem Parkplatz, wenn der Motor läuft. Da hat die Polizei auch einen Ermessensspielraum.

Dürfen Radfahrer telefonieren? Nicht, so lange sie fahren. Das kostet 25 Euro Bußgeld.

Wie ist die Regelung für Fußgänger? Da gibt es derzeit keine. Obwohl es immer wieder schwere Unfälle gibt, bei denen Fußgänger von Fahrzeugen erfasst werden, die sie nicht kommen hörten, weil sie per Kopfhörer Musik hörten.

Ein Tipp zur Selbstüberlistung Weil der Reflex, zum Telefon zu greifen, wenn es klingelt, nur allzu menschlich ist, raten Polizisten, das Gerät vor der Fahrt in den Kofferraum zu packen - dann ist die Versuchung nicht so groß.

(RP)
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