Landgericht Wuppertal Haftstrafen wegen Brandstiftung

Remscheid · Landgericht-Urteil gegen zwei Männer wegen des Anzündens von Strohballen.

 Wie hier in Birgden brannten auch in Bergisch Born Strohballen, die von der Feuerwehr gelöscht werden mussten.

Wie hier in Birgden brannten auch in Bergisch Born Strohballen, die von der Feuerwehr gelöscht werden mussten.

Foto: Ralf Kollmann/Kollmann, Ralf

Die Zweifel waren am letzten Verhandlungstag noch einmal deutlich geworden: Sitzen hier vor Gericht wirklich die Brandstifter, die die Strohballen am Pferdehof nahe Bergisch Born angezündet haben? Besonders der Anwalt des Älteren (68) empörte sich, dass Utensilien für ein Grillvergnügen im Kofferraum ausreichen sollen, um eine schuldhafte Verbindung zum Brand der 90 Strohballen in unmittelbarer Nähe des Wanderparkplatzes an der Autobahnbrücke zu beweisen. Schließlich lag ja auch das frisch gekaufte Grillfleisch daneben, nur wäre das Wetter nicht gut genug gewesen. Und dann brennen eine Stunde nach der Verhaftung weitere Strohballen in Solingen? Was ist mit dem Weg, der hinter den Strohballen herführte und den die Wildkamera nicht einsehen konnte. Dort soll ein weiteres Fahrzeug gesehen worden sein. Der ältere Angeklagte fühlte sich ungerecht behandelt: „Ich bin kein Pyromane, dazu bin ich zu alt. Ich mache ja viel Blödsinn, aber nicht sowas.“

Die Staatsanwältin hingegen sah ihn in ihrem Plädoyer als den Hauptschuldigen, den Verführer des labilen Jüngeren (23). Der habe – vom Elternhaus behütet – im wirklichen Leben noch nichts wirklich Erwachsenes leisten können und sei durch die ungebremste Vorliebe fürs Autofahren trotz nicht bestandener Fahrschulprüfung immer wieder im Vorstrafenregister gelandet. Der Einbruch in den Süßigkeitenwagen auf der Kirmes sei vergleichsweise nur eine Petitesse und eher untypisch gewesen. Unterm Strich standen 600 Euro Schaden für den Schausteller – alles nur für eine Meterrolle Popcorn und ein Fläschchen mit Liebesperlen für eine 13-jährige Kirmesbekanntschaft.

Für das Gericht unter Richter Lars Petersen waren es keine Kavaliersdelikte, die sich zufällig gehäuft hatten. Als erwiesen sah er die vorsätzliche, gemeinschaftliche Brandstiftung an. Das Gutachten des Brandsachverständigen, der Zeitablauf der Brände, das vorherige Ausbaldowern der Strohballen-Wiese sprachen gegen die Angeklagten. Dazu kamen die übrigen Delikte beim jüngeren Angeklagten, das Fahren ohne Führerschein, unter Alkoholeinfluss, mit Fahrzeugen, die weder zugelassen noch versichert waren. Und dann auch noch der Einbruch im Kirmeswagen und eine Schlägerei, bei der der Ältere mit einer Pistole gedroht hatte, von der sich die Pfefferpatronen noch in der Jacke fanden.

Der Ältere als treibende Kraft wurde, auch wegen seiner erheblichen Vorstrafen, in der Brandsache und zusätzlich wegen der Körperverletzung zu drei Jahren und vier Monaten verurteilt. Der Jüngere als Mitläufer, aber eben auch wegen der Verkehrsvergehen und dem Einbruch, zu zwei Jahren. Von einer Bewährungsstrafe sah das Gericht ab.

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