Gericht in Wuppertal Jugendstrafen für Überfall

Wuppertal/Remscheid · Der Überfall im November 2018 auf die BFT-Tankstelle an der Solinger Straße wurde am Landgericht Wuppertal abschließend verhandelt.

 Am Landgericht Wuppertal wurde ein Überfall auf die BFT-Tankstelle an der Solinger Straße  verhandelt.

Am Landgericht Wuppertal wurde ein Überfall auf die BFT-Tankstelle an der Solinger Straße verhandelt.

Foto: dpa/Britta Pedersen

Beteiligt: Ein damals 20-jähriger Remscheider. Bereits als Jugendlicher hatte er den Halt in der Familie verloren und sein Leben auf den Erwerb von Drogen ausgerichtet.

Der zweite Angeklagte war ein kindlich wirkender Heranwachsender mit Vollbart, zur Tatzeit 19-jährig, der mit sieben Geschwistern aufgewachsen war und bereits als Achtjähriger begonnen hatte, Cannabis zu konsumieren. Weder Schulbildung noch beruflicher Ehrgeiz waren sein Ding, das Taschengeld der Mutter und Unterstützung durch Sozialeinrichtungen reichten ihm zum Leben. Der Dritte im Bunde war ein 13-jähriges Kind, das der Vorsitzende Richter Krege als vielfach auffälligen Intensivstraftäter charakterisieren durfte. Der Status „noch nicht strafmündig“ hatte ihn als Mittäter vor der Anklagebank bewahrt. Aber auch als Zeuge spielte der 13-Jährige seine Unangreifbarkeit unverfroren aus – durfte er über die Beteiligung der einzelnen Personen am Überfall doch lügen, dass sich die Balken bogen. Der Vorsitzende Richter ließ keinen Zweifel daran aufkommen, dass man ihm seine Geschichten nicht glauben würde.

Demnach sei der Bartträger, sein bester Freund, beim Überfall lediglich Statist gewesen. Vom deutlich kleineren Kind wurde der mit einem Messer am Hals als Geisel genommen – ein Schauspiel, das auf dem Überwachungsvideo ziemlich lächerlich aussah. Der Ältere bedrohte derweil den geschockten Pächter mit einer (ungeladenen) Schreckschusspistole und bediente sich aus der Kasse. Beute: 1360 Euro. Alle drei verließen gemeinsam den Verkaufsraum, das war schon auffällig. Tatsächlich – so das Gericht – habe das finanziell klamme Trio in der Wohnung des Bärtigen abgesprochen, ihn als Kundschafter in den Verkaufsraum zu schicken. Sollte er nicht gleich wieder herauskommen, sollte der Überfall starten. Die Flucht gelang nur teilweise. Die „Geisel“ wurde von der Polizei festgenommen, auf der Wache vernommen und nach Hause geschickt.

Unter Berücksichtigung, dass der Haupttäter mit dem Kind zusammen noch andere Überfälle durchgezogen hatte, waren die Strafen verständlich. Der Bärtige erhielt eine Jugendstrafe von drei Jahren und drei Monaten. Der Haupttäter mit der Pistole (voll geständig) erhielt eine Jugendstrafe von drei Jahren und sechs Monaten sowie die Einweisung in eine Entzugsanstalt. Dort darf er als Haftersatz einchecken und die Einrichtung nach erfolgreichem Entzug in zwei Jahren verlassen. Der 13-Jährige wird in Zukunft genauer beobachtet.

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