Prozess in Wuppertal Geldstrafe für Verkehrsrowdy

Remscheid/Wuppertal · Tatort: Der Kreisverkehr am Willy-Brandt-Platz. Zwei Autos fahren nahezu zeitgleich ein – und dann, kurz vor der Ausfahrt in Richtung Bismarckstraße, zieht der Saab von links rasant nach rechts rüber. Im Auto hinter ihm läuft eine Dashcam, man hört den Fahrer fluchen.

 Der Fall wurde jetzt in Wuppertal verhandelt.

Der Fall wurde jetzt in Wuppertal verhandelt.

Foto: dpa/Bernd Thissen

Beide fahren weiter bis zur nächsten Ampel – dort hält der Saab plötzlich bei Grün an. Wieder ein Fluchen im Auto hinter ihm, man hört das obligatorische Hupkonzert der Eingebremsten. Einem Audifahrer reißt der Geduldsfaden: Er lenkt sein Gefährt rechts über den Bürgersteig und als er gerade versucht, vor dem Saab einzuscheren, fährt der los. Viel hat nicht gefehlt und es hätte gekracht. Dahinter immer noch der Fahrer mit der Dashcam, der nicht glauben kann, was er da gerade gesehen hat. Erst selbst im Kreisverkehr „geschnibbelt“, dann an der grünen Ampel zum Anhalten genötigt und am Ende nur knapp dem Zusammenstoß entronnen: Das war zu viel, der Fahrer mit der Dashcam zeigte den „Verkehrsrowdy“ im Saab wegen Nötigung an.

Das Amtsgericht hatte den Angeklagten zu einer Geldstrafe von 1500 Euro und einem Monat Fahrverbot verurteilt, dagegen war der Mann in Berufung gegangen. Sein Anwalt ließ den Berufungsrichter auch gleich wissen, was von der ganzen Sache zu halten sei: „In Düsseldorf hätte so etwas niemanden interessiert.“

Aber nun war man eben nicht in Düsseldorf, sondern in Remscheid. Dort ticken die Uhren anders – auch aus Sicht eines Richters, von dem man dazu nicht ohne Schmunzeln hören konnte: „Wild West in Remscheid.“ An der grünen Ampel anzuhalten und den Verkehr zum Stillstand bringen? Das sei ganz klar Nötigung – an einen Freispruch sei aus Sicht der Kammer nicht zu denken. Die gefährlich Situation, von rechts über den Bürgersteig überholt zu werden, habe der Saab-Fahrer selbst heraufbeschworen. Dass der nun behauptet hatte, auf dem Handy herumgetippt und deshalb an der grünen Ampel zum Stehen gekommen zu sein? Das ließ der Richter nicht gelten, der nochmals darauf hinwies: „Das Ding war brandgefährlich.“

Aber da war doch auch noch die Dashcam, von der die Verteidigung nicht so genau wisse, ob deren Aufnahmen überhaupt als Beweismittel zugelassen seien. Gekauft hatte sie der genötigte Fahrer, weil er nach eigener Aussage bereits zuvor in einen Unfall verwickelt gewesen sei. Damals sei er in parkende Autos gedrängt worden. Und wenn seine Frau die Nötigung hätte nicht bezeugen können, wäre die Sache schlecht für ihn ausgegangen.

Deshalb nun also die Dashcam, zu der vom Berufungsrichter zu hören war: „Im Strafverfahren ist so etwas kein Problem.“ Am Ende blieb es zwar bei der Geldstrafe – aber wenn der Angeklagte pünktlich überweist, wird das Verfahren gegen ihn eingestellt. Um das gegen ihn verhängte Fahrverbot käme er in diesem Fall herum.

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