Wuppertal Eilantrag abgelehnt: Ikea darf weiterbauen

Wuppertal · Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat einen Eilantrag von zwei Anwohnern gegen den Bau des Ikea-Möbelhauses in Oberbarmen abgelehnt. Die 11. Kammer des Verwaltungsgerichts entschied in einem Eilverfahren mit Beschluss vom 25. Mai, dass Ikea an der Schmiedestraße weiterbauen darf. Damit hat die Stadt die erste Runde gegen die Ikea-Gegner gewonnen.

 Ikea darf weiterbauen. Das entschied das Verwaltungsgericht Düsseldorf. Das Möbelhaus will Ende September eröffnen.

Ikea darf weiterbauen. Das entschied das Verwaltungsgericht Düsseldorf. Das Möbelhaus will Ende September eröffnen.

Foto: Andreas Fischer

Gegen diesen Beschluss können die Kläger Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht in Münster einlegen. "Die Klägergemeinschaft wird weitere Schritte abwägen, wenn wir mit unserem Anwalt die Entscheidungsgründe ausgewertet haben", sagte Beate Petersen, Sprecherin der Bürgerinitiative "Energie zum Leben - auch in W-Nord".

Es sei nicht erkennbar, dass der zusätzliche Verkehr durch das Einrichtungshaus für die Nachbarn unzumutbar sein werde, heißt es in der schriftlichen Stellungnahme des Verwaltungsgerichts. "Durchgreifende Mängel" in der Verkehrsuntersuchung und der Lärmprognose für den Ikea-Markt hat das Verwaltungsgericht nicht festgestellt. Der für die Baugenehmigung maßgebende Bebauungsplan der Stadt Wuppertal sei daher "nicht offensichtlich unwirksam". Deshalb ist laut Beschluss ein Baustopp nicht angezeigt, so das Gericht.

"Wir geben nicht auf", kündigte Beate Petersen an. Die Beschwerde gegen den Beschluss werde genauso geprüft wie die Einleitung eines Hauptsacheverfahrens. Sie bedauere, dass der Beschluss ohne mündliche Verhandlung und ohne Anhörung der Gutachter nach Aktenlage getroffen worden sei, so Petersen. Der Eilantrag sei bereits im Dezember des vergangenen Jahres gestellt worden, bevor die Baumaßnahmen von Ikea begonnen hatten. Eine weitere Klage der Bürgerinitiative wird aktuell vor dem Oberverwaltungsgericht Münster verhandelt. Die Initiative zweifelt die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans an, der für die Umsetzung des Bauvorhabens von Ikea erforderlich war. Dem Beschluss des OVG Münster sieht die Stadt gelassen entgegen. "Das Gericht müsste schon zu der Beurteilung kommen, dass der von uns erstellte Bebauungsplan für Ikea so mangelhaft ist, dass er nicht nachgebessert werden könnte", so Stadtsprecherin Martina Eckermann.

Ikea will am 29. September das Einrichtungshaus in Oberbarmen mit einer Verkaufsfläche von 25 000 Quadratmetern eröffnen. 85 Millionen Euro werden dort investiert, etliche Millionen sind seit der Grundsteinlegung im Januar bereits verbaut worden. 200 bis 250 Mitarbeiter werden im Möbelhaus beschäftigt sein, 200 neue Arbeitsplätze sollen laut Ikea geschaffen werden.

Einer der Knackpunkte der Planungen ist das Verkehrskonzept. Während Anwohner Rückstaus von Kunden bis in die Anschlussstellen der A 46 befürchten, sind Ikea und die Stadt von der Tragfähigkeit des Konzepts überzeugt, das unter anderem eine Ausweitung des Kreisels Schmiedestraße auf zwei Spuren vorsieht. Ein weiterer Fall ist in der Schwebe; Wegen der Tötung von etwa 450 Erdkröten auf der Baustelle hat der BUND im April Strafanzeige gegen Stadt und Ikea erstattet.

(RP)
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