Wuppertal Die Seilbahn soll 82,7 Millionen Euro kosten

Wuppertal · In der Sitzung am 15. Mai fällt im Rat der Stadt die Entscheidung über den Bau der Seilbahn, die den Hauptbahnhof über eine Mittelstation an der Universität mit den Südhöhen verbinden soll. Der Vorstand der Wuppertaler Stadtwerke und die Stadtverwaltung einigten sich jetzt auf einen Beschlussvorschlag für den Rat. Stimmt der Rat dem Grundsatzbeschluss zu, würde das Projekt an die WSW übergeben.

"Unser Markenzeichen ist das Schweben in der Stadt, dazu gehört auch das Schweben mit der Seilbahn", sagte Oberbürgermeister Andreas Mucke. Der Verwaltungsvorschlag sieht eine Variante mit Investitionskosten in Höhe von 82,7 Millionen Euro vor. Diese Summe ist gedeckelt und darf nur erhöht werden, wenn der Baukostenindex steigt - ?, wovon auszugehen ist. "Das wirtschaftliche Risiko tragen die WSW", heißt es in der Vorlage.

Andreas Feicht, Vorsitzender der Geschäftsführung der WSW, ist vorbehaltlich der Entscheidung im Rat optimistisch, dass das Projekt (Baubeginn 2022/Fertigstellung 2024) im Kostenrahmen bleibt. "Die veranschlagte Summe von 82,7 Millionen Euro ist das Ergebnis zweier Gutachten und einer zusätzlichen Prüfung unseres Teams. Wir haben einen großen Risikopuffer eingebaut", sagt der WSW-Chef. Die WSW erwarten eine Förderung durch das Land in Höhe bis zu 90 Prozent der Baukosten, eingeplant ist ein Eigenanteil der WSW an den Kosten in Höhe von 15 Prozent. "Die Planungskosten werden mit 13,8 Millionen Euro veranschlagt, die Risikozuschläge betragen 13,4 Millionen Euro", sagt Ulrich Jaeger, Geschäftsführer von WSW-Mobil.

"Durch Planung, Bau und Betrieb der Seilbahn darf der städtische Haushalt weder mittelbar noch unmittelbar belastet werden", heißt es in einem weiteren Punkt des Beschlussvorschlages. Die an der Planungszelle beteiligten Bürger hatten Folgekosten für die Stadt befürchtet und auf ein Nachsteuern gedrängt. Um nicht Gefahr zu laufen, Millionen in eine Planung zu stecken, die später nicht umgesetzt werden kann, sind in der Vorlage weitere Ausschlusskriterien formuliert worden. So muss vor der Einleitung des Planfeststellungsverfahrens die Verfügbarkeit des Standortes der Talstation geklärt sein. Dort befindet sich noch das Fundbüro der Bahn. Die habe Zustimmung zum Verkauf signalisiert, so Ulrich Jaeger. "Eine Alternative zu diesem Standort gibt es nicht", sagt Feicht.

(ab)
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