Wuppertal Bewährung nach tödlichem Sturz im Altenheim

Wuppertal · Weil durch ihre Schuld die Bewohnerin (90) des städtischen Altenheims in Cronenberg gestorben ist, hatte das Amtsgericht die Pflegehelferin (51) im November zu anderthalb Jahren Gefängnis verurteilt - ohne Bewährung. In der Berufungsverhandlung vor dem Landgericht erreichte sie, dass ihre Strafe zur Bewährung ausgesetzt wurde.

Im ersten Prozess hatte sie beteuert, die alte Dame habe auf dem Boden gelegen, als sie ins Zimmer kam. Ihr Anwalt erklärte gestern: "Das hatte sie sich zurechtgelegt. Sie kann sich nicht erinnern. Heute sagt sie, dass es so wie in der Anklage gewesen sein muss. Sie bereut es zutiefst." Die Seniorin starb an den Folgen von mehreren Brüchen. Die Pflegerin hatte seit Jahren ein Alkoholproblem. Am Tag des Unfalls war sie nüchtern zur Arbeit erschienen, trank aber, bevor sie der 90-Jährigen helfen wollte. Jetzt hat sie eine Therapie gemacht. Dies und ihr reumütiges Geständnis bewegten das Gericht, ihre Strafe zur Bewährung auszusetzen.

Sie sei zuvor nie aufgefallen, habe ihre Arbeit verloren, Wiederholungsgefahr bestehe nicht. Das Urteil ist rechtskräftig. Die Pflegedienstleiterin war 2015 zu einer Geldstrafe von 6300 Euro verurteilt worden, weil sie die Pflegerin trotz mehrerer Verdachtsmomente allein hatte arbeiten lassen. Sie nahm ihre Berufung dagegen zurück. Damit ist ihr Urteil ebenfalls rechtskräftig.

(kati)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort