Remscheid Fenstersturz – Geldbuße für Lehrerin, Kind noch in Reha

Remscheid · Einen starken Schutzengel hatte offenbar das sechsjährige Mädchen, das am 9. September aus dem dritten Stock der Grundschule Kremenholl gestürzt war: Sie wird keine bleibenden körperlichen Schäden davontragen. Das berichtet Wolf Tilman Baumert von der Staatsanwaltschaft Wuppertal nach Gesprächen mit den behandelnden Ärzten. "Ich bin froh und erleichtert", sagte er am Montag. Denn dieses Unglück, das überregionales Medieninteresse weckte, sei ihm sehr nahe gegangen. Außerdem wurden die Ermittlungen zu diesem tragischen Vorfall gegen die 59-jährige Lehrerin gegen Auflagen eingestellt.

 Aus dem dritten Stock dieses Gebäudes sprang das Mädchen.

Aus dem dritten Stock dieses Gebäudes sprang das Mädchen.

Foto: moll

Zu dem Unglück: Nach einer Gruppenarbeit wird das Mädchen im Klassenraum im dritten Stock des Gebäudes versehentlich eingeschlossen. Just in dem Moment, als die anderen i-Dötzchen den Raum verlassen und die Lehrerin ihren Blick über die Stuhlreihen schweifen lässt, beugt sich die Schülerin zu ihrer Tasche hinunter. Dabei übersieht die 59-Jährige das Kind und schließt den Klassenraum in dem Glauben ab, er sei leer.

Bei einer späteren Vernehmung gab das Mädchen an, sie habe befürchtet, in der Schule eingesperrt zu bleiben, zu verdursten und zu verhungern. Baumert: "Sie wollte raus." Ohne einen anderen Ausweg zu sehen, sprang sie daraufhin aus dem Fenster — 15 Meter in die Tiefe — und landete auf einer asphaltierten Fläche an der schlecht einsehbaren Rückfront des Gebäudes.

Eine Augenzeugin aus der Nachbarschaft lief sofort zu dem verletzten Kind. Sie fand es augenscheinlich schwer verletzt, aber bei vollem Bewusstsein vor und tröstete es, bis Notarzt und Rettungswagen eintrafen. Mit schweren Bein- und Beckenverletzungen wurde das Mädchen ins Sana-Klinikum gebracht. Noch erfolgen Reha-Maßnahmen, berichtete Baumert. Nach Informationen der BM wurde es auch psychologisch betreut.

Die Staatsanwaltschaft nahm nach dem Sturz die Ermittlungen gegen die Lehrerin auf: Sie stand im Verdacht der fahrlässigen Körperverletzung. Zwar sehe man durchaus ein Verschulden der Lehrerin und eine gewisse Fahrlässigkeit, aber im geringen Maße, sagte Baumert. Nach Abschluss der Ermittlungen werde sie mit einem Bußgeld davonkommen und gelte daher nicht als vorbestraft — vorausgesetzt, sie akzeptiert diesen Vorschlag der Staatsanwaltschaft. Parallel wurde ein Disziplinarverfahren eingeleitet, das aber üblicherweise bis zum Abschluss der staatsanwaltlichen Ermittlungen ruhend gestellt werde. Ob die Lehrerin noch mit dienstrechtlichen Konsequenzen der Schulaufsicht rechnen muss, wird sich nun zeigen.

(RP)
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