Wegen fahrlässiger Tötung in Remscheid Unfallfahrer muss vier Jahre in Haft
Remscheid/Wuppertal · Im Januar 2018 war es in Forsten zu einem folgenschweren Unfall gekommen. Eine 84-jährige hat den Frontalzusammenstoß nicht überlebt.
Die K2 in Forsten ist als „Raserstrecke“ bekannt. Oder besser: sie war es. Mittlerweile steht dort ein Blitzer. Ob der den folgenschweren Unfall mit einem Todesopfer im Januar 2018 hätte verhindern können, ist fraglich. Denn extrem überhöhte Geschwindigkeit war dem Unfallfahrer nicht vorzuwerfen, gerast ist er damals nicht.
Das Amtsgericht hatte den mittlerweile 49-Jährigen wegen fahrlässiger Tötung zu vier Jahren Haft verurteilt. Dagegen war der Mann in Berufung gegangen. Die Berufungskammer hat dieses Urteil nun bestätigt. Zuvor waren die Ereignisse nochmals aufgerollt worden, die am 6. Januar 2018 zum Tode einer 84-jährigen Frau geführt hatten.
Die Frau saß als Beifahrerin im Wagen ihrer Tochter, die bei dem Unfall ebenfalls schwer verletzt worden war. Die Seniorin war noch an der Unfallstelle gestorben, die Rettungskräfte hatten nichts mehr für die Frau tun können. Besonders tragisch: ein Gutachter hatte schon beim Amtsgericht erörtert, dass die 84-Jährige den Unfall möglicherweise hätte überleben können, wenn sie richtig angeschnallt gewesen wäre. Offenbar hatte sie sich den Gurt zwar umgelegt, das aber soll nicht vorschriftsmäßig gewesen sein.
Der Angeklagte war damals während eines Überholmanövers frontal mit dem VW Golf der beiden Frauen kollidiert. Er wurde bei dem Unfall selbst schwer verletzt. Ein Sachverständiger hatte die Geschwindigkeit des SUV auf 55 bis 65 Kilometer pro Stunde geschätzt. Der vor ihm fahrende Wagen war mit den vorgeschriebenen 50 km/h unterwegs.
Noch immer macht sich der Fahrer quälende Vorwürfe, den Unfall wegen seiner als zu langsam empfundenen Fahrweise mitverursacht zu haben. Ursächlich dürfte aber vielmehr gewesen sein, dass der Unfallfahrer unter dem Einfluss von Drogen gestanden hatte, die er zuvor mit seinem Beifahrer konsumiert hatte. Der Kumpel soll darum gebeten haben abgeholt zu werden, um zu einer Party zu fahren.
In der Anklageschrift ist zu lesen, dass die Männer im Auto erhebliche Mengen Amphetamine und Cannabis konsumiert haben sollen, bevor sie auf die K2 von Forsten in Richtung Hückeswagen abgebogen sein sollen. Der 49-Jährige setzte – angeblich ohne zu blinken – in einer langgezogenen Rechtskurve in der Nähe einer Bushaltestelle zum Überholvorgang an. Auf der Gegenfahrbahn kollidierte er frontal mit dem VW Golf der beiden Frauen.
Die Tochter der bei dem Unfall gestorbenen 84-Jährigen hatte neben schweren körperlichen Verletzungen auch psychische Folgen davongetragen und konnte nicht mehr in ein Auto steigen. Die juristische Aufarbeitung des Unfallgeschehens hatte sich vor allem deshalb so lange hingezogen, weil die Staatsanwaltschaft anfangs den jüngeren der beiden Insassen des Geländewagens für den Fahrer gehalten hatte. Erst später stellte sich heraus, dass der damals nur leichtverletzte 35-Jährige nicht am Steuer gesessen hatte.