Remscheider Gefängnis Drogen im JVA-Spind – Bewährung für 25-Jährigen

Remscheid/Wuppertal · Das hätte übel enden können für den 25-Jährigen, der sich vor dem Wuppertaler Landgericht zu verantworten hatte, weil man in seinem Spind im Arrestraum der JVA einen Joint gefunden hatte.

 In dem Spind des 25-Jährigen hatte man einen Joint gefunden (Symbolbild).

In dem Spind des 25-Jährigen hatte man einen Joint gefunden (Symbolbild).

Foto: Bretz Andreas/Bretz, Andreas (abr)

Das Urteil des Amtsgerichts: Eine Geldstrafe, die der Angeklagte nicht bezahlen konnte oder wollte. Von den 20 Tagen, die er im Dezember hätte in Ersatzhaft verbringen müssen, musste er nur fünf absitzen. Die Weihnachtsamnestie hatte für eine vorzeitige Entlassung gesorgt – zur Freude des jungen Mannes, auf den zu Hause sein kleiner Sohn gewartet hatte.

Da aber die Staatsanwaltschaft den Drogenbesitz in der JVA mit einer Geldstrafe nicht ausreichend geahndet sah, war man dort in Berufung gegangen. Die wurde nun verhandelt und hätte dem Angeklagten beinahe den nächsten Aufenthalt in der Vollstreckungshaft eingebracht. Dass er schon seit Juli 2019 wegen einer ebenfalls nicht gezahlten Geldstrafe per Haftbefehl gesucht worden war? Das wusste offenbar weder die JVA, dort hätte man ihn trotz Weihnachtsamnestie nicht nach Hause schicken dürfen. Und auch der Berufungsrichter fiel aus allen Wolken, als ihm nun erstmals zu Ohren kam, dass es noch einen offenen Haftbefehl gegen den Angeklagten gab.

Den hatte das Gericht gegen ihn verhängt, weil er unter anderem beim Schwarzfahren erwischt worden war und auch diese, gegen ihn verhängten Geldstrafen nicht bezahlt hatte. „Ich habe leider keine Handschellen dabei“, ließ die Staatsanwältin die Kammer wissen. Zuvor stand eine Bewährungsstrafe im Raum – aber das man jemanden aus dem Saal gehen lässt, der per Haftbefehl gesucht wird? Das geht gar nicht vor Gericht.

Also beorderte die Staatsanwältin in einer kurzen Pause der Verhandlung zwei bewaffnete Polizisten in den Gerichtssaal, die den Haftbefehl noch an Ort und Stelle hätten vollstrecken können. Der Angeklagte war auch brav von der Zigarettenpause in den Saal zurückgekehrt – da waren die Polizisten aber schon wieder weg. Der Kammer scheint die verworrene Sachlage zu undurchsichtig gewesen zu sein, darüber soll nun erstmal ein Amtsrichter entscheiden.

Derweil wurde über den Fall des Joint-Fundes weiterverhandelt, der den Angeklagten ursprünglich in die Ersatzhaft gebracht hatte. Dort soll der junge Mann auch noch mit erhobenen Händen auf Justizbeamte zugelaufen sein und gesagt haben: „Ihr seid doch alles Pflegefälle.“ Vom Berufungsrichter musste er sich anhören, dass es für so etwas nach neuester Rechtsprechung eine Mindestfreiheitsstrafe von drei Monaten geben kann. Diesmal kam er mit einer Bewährungsstrafe davon, wegen des offenen Haftbefehls muss er allerdings noch um seine Freiheit fürchten.

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