Remscheid CVJM-Prozess — Landgericht von Schuld überzeugt

Remscheid · Im Berufungsverfahren gegen einen heute 22-jährigen Remscheider hegte die dritte Große Strafkammer am Wuppertaler Landgericht keinen Zweifel an dessen Schuld. Wegen Vergewaltigung in Tateinheit mit schwerem Kindesmissbrauch und sexueller Nötigung in Tateinheit mit Kindesmissbrauch wurde der Angeklagte gestern zu einer Einheitsjugendstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten verurteilt.

Die Kammer sah es als erwiesen an, dass er im Sommer 2012 als Betreuer einer Jugendfreizeit des Lüttringhauser CVJM eine damals 13-Jährige zum Geschlechtsverkehr gezwungen und sie in einem zweiten Fall zu sexuellen Handlungen genötigt habe.

"Aus unserer Sicht hat die Nebenklägerin bei ihrer Aussage einen glaubwürdigen Eindruck gemacht", hieß es in der Urteilsbegründung des Vorsitzenden Richters. Diese Einschätzung habe das psychologische Sachverständigengutachten gestützt. Das Mädchen habe authentisch erzählt. Angenommen, sie hätte gelogen, hätte sie eine hohe intellektuelle Leistung erbringen müssen, die einem hochbegabten Erwachsenen schwergefallen wäre.

Nach der Beweisaufnahme mit der Vernehmung von 20 Zeugen und vielen Sachverständigen stehe für die Kammer fest, dass es bei der Ferienfreizeit zu den Anklagetatbeständen gekommen sein müsse. "Dass wir es hier mit einer Aussage-gegen-Aussage-Situation zu tun haben, hat die Kammer nicht verkannt", räumte der Richter ein. Einzeln betrachtet könnten Indizien wie blaue Flecken an Armen und Beinen des Opfers durchaus andere Ursachen haben. In der Gesamtwürdigung ließen sie jedoch keinen Zweifel an den Schilderungen des Opfers zu.

Anders als der Staatsanwalt, der eine Bestrafung nach Erwachsenenstrafrecht gefordert hatte, entsprach die Kammer der Einschätzung des Amtsgerichts Remscheid, das in erster Instanz eine Jugendstrafe in Höhe von zwei Jahren und vier Monaten Freiheitsentzug verhängt hatte. Es gebe Anhaltspunkte dafür, dass der Angeklagte seinerzeit als 20-Jähriger noch nicht die nötige Reife gehabt habe, um sein grenzüberschreitendes Verhalten zu überblicken. Rechtsmittel sind nun nicht mehr möglich.

Zu Beginn der Berufungsverhandlung hatte der Richter darauf hingewiesen, dass eine Rücknahme der Berufung für den jungen Mann die bessere Entscheidung hätte gewesen sein können. "Hätte er dieses Angebot angenommen, hätte er sich ein halbes Jahr Jugendstrafe erspart", sagte er.

Das Urteil löste bei den zahlreich erschienenen jungen und erwachsenen Mitgliedern des CVJM große Betroffenheit aus.

(bona)
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