Pandemie in Remscheid Coronavirus: Neue Verordnung tritt in Kraft

Remscheid · 224 Remscheider sind dem Gesundheitsamt zufolge derzeit mit dem Coronavirus infiziert und befinden sich in Quarantäne. Ebenso wie 762 Menschen, die als Verdachtsfälle gelten.

 Insgesamt sind bislang 2043 Remscheider positiv auf Corona getestet worden,

Insgesamt sind bislang 2043 Remscheider positiv auf Corona getestet worden,

Foto: dpa/Tom Weller

32 Personen sind in stationärer Behandlung, davon neun auf der Intensivstation, vier müssen beatmet werden. Der 7-Tage-Inzidenz-Wert, der die Anzahl der Neuinfektionen innerhalb einer Woche beschreibt, liegt am Montag bei 159,0. Insgesamt sind bislang 2043 Remscheider positiv auf das Coronavirus getestet worden, 1780 gelten als genesen, 39 sind gestorben.

Seit dem vergangenen Wochenende sind zudem weitere Schulklassen von Quarantänemaßnahmen betroffen – und zwar von Alexander-von-Humboldt-Realschule, Hauptschule Hackenberg (Standort Wilhelmstraße), Leibniz-Gymnasium und Berufskolleg Wirtschaft und Verwaltung.

Zudem verkündet die Stadt, dass ab Dienstag, 1. Dezember, die neue Coronaschutzverordnung gilt. Treffen in der Öffentlichkeit sind wie bislang nur mit Angehörigen des eigenen Haushalts und eines weiteren Haushalts erlaubt – allerdings ab Dienstag nur noch bis maximal fünf Personen. Eine Lockerung der Kontaktreduzierung ist vom 23. Dezember bis zum 1. Januar 2021 vorgesehen. An diesen Tagen – also auch zum Weihnachtsfest – dürfen maximal zehn Personen im engsten Familien- oder Freundeskreis zusammentreffen.

Eine weitere wesentliche Änderung enthält die gesetzliche Regelung zur Alltagsmaske. Sie muss ab morgen unabhängig von der Einhaltung eines Mindestabstands auch im unmittelbaren Umfeld von Einzelhandelsgeschäften auf dem Grundstück des Geschäftes, auf den zum Geschäft gehörenden Parkplatzflächen und auf den Wegen zum Geschäft getragen werden.

Das Böllerverbot zum Jahreswechsel 2020/2021 hat für Remscheid keine Relevanz. Hier gibt es weder öffentlich veranstaltete Feuerwerke, noch gibt es Festplätze, für die ein gesondertes Verbot auszusprechen wäre, erklärt die Verwaltung. Somit liegt die Entscheidung für das Abbrennen von Silvesterböllern – und das selbstverständlich unter Einhaltung sämtlicher Vorgaben der Coronaschutzverordnung – in der Verantwortung der Remscheiderinnen und Remscheider.

(red)
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