Corona-Schutzmaßnahmen Diese Regeln gelten in Remscheid

Remscheid · NRW lockert die Corona-Auflagen, doch den Händlern geht das nicht weit genug. Das Land verschärft die Auflagen für Karneval. Wir fassen zusammen, welche Regeln jetzt gelten.

Die Omikron-Welle fegt durch Nordrhein-Westfalen, die Inzidenz steigt auf 1485. Die Situation in den Kliniken sei aber beherrschbar, sagt Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) und kündigt erste Lockerungen an. Der Handel soll die Einhaltung der 2G-Regel nicht mehr bei jedem Kunden kontrollieren. Stattdessen führt Laumann eine auch in Rheinland-Pfalz praktizierte Stichproben-Kontrolle ein. „Für Ladengeschäfte und Märkte bleibt die 2G-Regel bestehen: Zugang haben ausschließlich vollständig geimpfte oder genesene Personen“, so das Ministerium. Künftig sei jedoch eine stichprobenartige Kontrolle ausreichend. Die Änderung der Coronaschutzverordnung gilt ab Mittwoch und bis zum 9. März. Nach dem Bund-Länder-Treffen am 16. Februar will NRW die Lage neu bewerten.

Der Handel in NRW ist enttäuscht. „Eine unwirksame Maßnahme nur noch stichprobenhaft kontrollieren zu wollen, anstatt sie abzuschaffen, ist völlig unverständlich“, sagte Peter Achten, Hauptgeschäftsführer beim Handelsverband NRW. Mittlerweile hätten die meisten Länder die 2G-Regel im Handel durch eine FFP2-Maskenpflicht abgelöst oder dies angekündigt. „Jeder Tag mit 2G-Zugangsbeschränkungen verursacht im NRW-Einzelhandel hohe zweistellige Millionenverluste. Uns ist absolut unverständlich, warum gerade in Nordrhein-Westfalen als Handelsland Nummer eins erst nach einer Bund-Länder-Abstimmung eine wirkliche Veränderung der Zugangsregelung erfolgen soll, während wir von allen Nachbarländern links und rechts überholt werden“, so Achten.

Zuvor hatten Gerichte in Nach dem Beschluss präzisierte die Landesregierung ihre Corona-Schutzverordnung umgehend. In der aktualisierten Fassung ist jetzt nicht nur die gemeinsame, sondern ausdrücklich auch die gleichzeitige Sportausübung in Innenräumen der 2G-plus-Regelung unterworfen. Statt die 2G-plus-Regelung zu kippen, hat die Landesregierung sie damit nun rechtssicher ausformuliert.

Zugleich legt NRW die Spielregeln für Karneval fest: Die Kommunen können „Brauchtumszonen“ definieren, in denen gefeiert werden darf, aber für alle die 2G-plus-Regel gilt. Bühnen oder Umzüge darf es dort nicht geben. Alle Feiernden müssten geboostert oder vollständig geimpft und frisch getestet sein. Das Signal sei nicht, dass Karnevalsfeiern eine gute Idee seien, es sei aber rechtlich nicht mehr vertretbar, sie komplett zu verbieten, so Laumann. Die Regelungen gelten von Altweiber bis Karnevalsdienstag. Wer die Regeln nicht einhalte, dem drohe ein „nicht unerhebliches Bußgeld“, so Laumann. Bei Feiern, die in den Brauchtumszonen drinnen stattfänden, brauchen auch Geboosterte zusätzlich einen aktuellen Schnelltest.

Auch bei der Impfpflicht lässt der Druck auf die Ungeimpften nach. NRW hält zwar – anders als Bayern - an der einrichtungsbezogenen Impfpflicht fest. „Selbstverständlich setzen wir beschlossene Gesetze um“, sagte Laumann. Aber er geht davon aus, dass es Monate dauert, bis das in Krankenhäusern und Pflegeheimen Konsequenzen hat. Denn die Gesundheitsämter würden lange brauchen, um rechtssicher ein Beschäftigungsverbot aussprechen zu können. „Es wird Sommer werden, bis es zu Beschäftigungsverboten kommt. Da fragt man sich schon, wie praxistauglich ist das alles?“, so Laumann. Er forderte vom Bund Klarstellungen und einen Leitfaden für die Gesundheitsämter.

Die Krankenhausgesellschaft Nordrhein-Westfalen (KGNW) reagierte irritiert: „Die Krankenhäuser erwarten von der Landesregierung eine klare Vorgabe, wie sie die Impfpflicht umsetzen müssen“, sagte KGNW-Chef Matthias Blum. Es sei bereits seit Wochen offenkundig, dass die Gesundheitsämter der Flaschenhals für den Vollzug des Gesetzes würden. Die Länder müssten die Probleme einheitlich klären. „Eine öffentliche Debatte, die ein gemeinsam beschlossenes Gesetz in Frage stellt, schafft nur neue Irritationen“, so Blum.

Die Chefin von Verdi NRW, Gabriele Schmidt, erklärte, man sehe die einrichtungsbezogene Impfpflicht weiter kritisch, und warnte vor Kündigungen: „Der Personalmangel verschärft sich weiter massiv! Darauf muss die Politik Antworten finden.“

(red)
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